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  1. Barguet, Matthieu
    2020
    Buch
  2. Lu ; PAKDD, 24., Online
    2020
    Buch
  3. PAKDD, 24., Online ; Lu ; et al.
    2020
    Online E-Book
  4. Dent, Grace
    2005
    Buch
  5. Von Gottes Gnaden, Eberhard Ludwig, Hertzog zu Würtemberg und Teck [et]c. Der Römisch-Kayserl. Majestät, deß Heil. Römischen Reichs, und deß Löblich-Schwäbischen Crayses General-Feld-Marechal, auch Obrister über Drey Regimenter zu Roß und Fuß, [et]c. Lieber Getreuer! Nachdem auff Ihro Römis. Kayserl. Majest. an des Herrn Bischoffen zu Costantz Lbd. und Uns, als des Löbl. Schwäbischen Crayßes ausschreibende Fürsten beschehende allergnädigste Requisition Wir nebst jetztgedachter Sr. des Herrn Bischoffs Lbd. Uns nicht haben entbrechen können, die Publication eines Verbotts der Pferdte-Ausfuhr aus dem Reich in dem gesambten Crayß ... durch hiebey gehendes gedruckte Patent zu verfügen ... Als ist hiemit Unser Befehl, du sollest sothanes Patent zu jedermanns Nachricht offentlich an den Rath-Häusern jeder Ambts-Stadt … ohne Anstand affigiren lassen … : Nachdem auff Ihro Römis. Kayserl. Majest. an des Herrn Bischoffen zu Costantz Lbd. und Uns, als des Löbl. Schwäbischen Crayßes ausschreibende Fürsten beschehende allergnädigste Requisition Wir nebst jetztgedachter Sr. des Herrn Bischoffs Lbd. Uns nicht haben entbrechen können, die Publication eines Verbotts der Pferdte-Ausfuhr aus dem Reich in dem gesambten Crayß ... durch hiebey gehendes gedruckte Patent zu verfügen ... als ist hiemit Unser Befehl, du sollest sothanes Patent zu jedermanns Nachricht offentlich an den Rath-Häusern jeder Ambts-Stadt … ohne Anstand affigiren lassen … : Herzog Württemberg Römisch-Kaiserl. Römisch-Kayserlichen Römisch-Kaiserlichen Heiligen Löblich Schwäbischen Kreises Generalfeldmarschall Oberst Obrist drei auf Ihrer Römisch Kaiserl. Kaiserlichen Kayserlichen Bischofen Bischof Konstanz Liebde zugeschriebenen geschehene ergangene Ersuchen soeben erwähnter Seiner Bischofs Liebden enthalten Pubikation Erlass Verbots Pferdeausfuhr gesamten Kreis hierbei hier beigefügtes gedrucktes Bekanntmachung Befehl hiermit sollst solches dieses Kenntnis öffentlich Rathäusern Amtsstadt unverzüglich affigieren anschlagen
    Württemberg ; Eberhard Ludwig, Sonstige ; et al.
    1718
    Online Buch
  6. Rubin, Grit
    2009
    Buch
  7. Hartl, Rainer
    2008
    Online Buch
  8. Various, Greene
    2007
    Buch
  9. Dent, Grace ; Erkelius, Lina, Sonstige
    2004
    Buch
  10. Dent, Grace ; Gibert, Catherine, Sonstige
    2004
    Buch
  11. Remacha Esteras, Santiago
    2003
    Buch
  12. Dent, Grace ; Englund, Christina, Sonstige
    2003
    Buch
  13. Dent, Grace
    2003
    Buch
  14. Von GOttes Gnaden Wir Franz Josias/ Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen, Landgraf in Thüringen, Marggraf zu Meissen, gefürsteter Graf zu Henneberg, Graf zu der Marck und Ravensperg, Herr zu Ravenstein, [et]c. Ritter des Königlich-Polnischen weissen Adler-Ordens [et]c. Unseren freundlich-günstigen- und gnädigen Gruß, auch geneigten Willen zuvor! Hoch- und Wohlwürdige, Hoch- und Wohlgebohrne, Wohl- und Edle, Beste, Ehrenveste und Hochgelahrte, des heiligen Römischen Reichs Churfürsten, Fürsten und Ständen auf fürwährenden Reichs-Tag Gevollmächtigte Räthe, Bothschaffter und Gesandte. Besonders liebe Herren, liebe Besondere! : Welchergestalt sowohl von dem Fürstlichen Gesammt-Hause Anhalt, als des Herrn Marggrafen zu Baaden-Baaden in Gemeinschafft fer verwittibten Frau Herzogin zu Bayern Lbd, Lbd. bey Gelegenheit des letztern Aachischen Friedens-Schlusses und der darinnen dem Königl. Chur-Hause Braunschweig-Lüneburg zu gute bedungnen Garantie seiner dermahligen Lande und Besitzungen im Teutschen Reich, ... : Von Gottes Gnaden Wir Franz Josias, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen, Landgraf in Thüringen, Marggraf zu Meissen, gefürsteter Graf zu Henneberg, Graf zu der Marck und Ravensperg, Herr zu Ravenstein, [et]c. Ritter des Königlich-Polnischen weissen Adler-Ordens [et]c. Unseren freundlich-günstigen- und gnädigen Gruß, auch geneigten Willen zuvor! Hoch- und Wohlwürdige, Hoch- und Wohlgeborene, Wohl- und Edle, Beste, Ehrenveste und Hochgelehrte, des heiligen Römischen Reichs Kurfürsten, Fürsten und Ständen auf fürwährenden Reichs-Tag Gevollmächtigte Räte, Botschafter und Gesandte. Besonders liebe Herren, liebe Besondere!
    Josias, Franz ; Reichsfürstenrat
    1750
    Buch
  15. Von Gottes Gnaden Carl, Hertzog zu Würtemberg und Teck, Graf zu Mömpelgart, Herr zu Heydenheim, [et]c. Ritter des goldenen Vliesses, und des Löbl. Schwäbischen Creyses General-Feld-Marechal, &c. Lieber Getreuer! Nachdeme Wir mit des Herrn Marggrafen zu Brandenburg Anspach Lbd. ein Cartel wegen derer Deserteurs von beyderseits Fürstl. Trouppen, ins besondere aber dererselben reciproquen Beyfah- und Auslieferung halber unterm 9ten Januarii a.c. auf Zehen Jahr lang errichtet haben, und gnädigst wollen, daß selbiges in Unserm Hertzogthum und Landen zu jedermänniglichs Wissenschafft kund gemacht werden solle; Als werden dir davon die anliegende Exemplarien hiermit zugefertigt, mit dem Befehl, du sollest den Innhalt deinen Amts-Untergebenen alsogleich publiciren ... : Nachdeme Wir mit des Herrn Marggrafen zu Brandenburg Anspach Lbd. ein Cartel wegen derer Deserteurs von beyderseits Fürstl. Trouppen, ins besondere aber dererselben reciproquen Beyfah- und Auslieferung halber unterm 9ten Ianuarii a.c. auf zehen Jahr lang errichtet haben, und gnädigst wollen, daß selbiges in Unserm Hertzogthum und Landen zu jedermänniglichs Wissenschafft kund gemacht werden solle; als werden dir davon die anliegende Exemplarien hiermit zugefertigt, mit dem Befehl, du sollest den Innhalt deinen Amts-Untergebenen alsogleich publiciren ... : Karl Herzog Württemberg Mömpelgard Heidenheim Vlieses Löblichen Kreises Generalfeldmarschall nachdem Markgrafen Markgraf Brandenburg-Anspach Brandenburg-Ansbach Liebden Kartell Derserteure beiderseits beiden Fürstlichen Truppen insbesondere derselben ihrer reziproken gegenseitigen Beyfahung Beifahung Festnahme am 9. Januar anno currente dieses Jahres für zehn Jahre Unserem Herzogtum Land jedermanns Wissenschaft Kenntnis kundgemacht also anliegenden beiliegenden Exemplar zugestellt sollst Inhalt sogleich publizieren mitteilen
    Württemberg ; Eugen, Karl
    1748
    Online Buch
  16. Württemberg ; Rudolph, Carl
    1738
    Online Buch
  17. WIr Joseph von GOttes Genaden, Erwöhlter Römischer Käyser, zu allen Zeiten Mehrer deß Reichs, in Germanien, zu Hungarn, Böheimb, Dalmatien, Croatien, und Sclavonien, [et]c. König, Ertz-Hertzog zu Oesterreich, Hertzog zu Burgund, Steyr, Kärnten, Crain unnd Würtemberg, Graf zu Tyrol, [et]c. Entbiethen N.N. allen und jeden Churfürsten, Fürsten, Geist- und Weltlichen, Prälaten, Grafen, Freyen, Herren, Rittern, Knechten, Land-Vögten, Hauptleuthen, Vitzdomben, ..., denen diß von Unsers in GOtt ruhenden Herrn Vatters Majest. und Lbd. den 3. Julii, Anno 1702. erkanntes, und nach Dero Ableiben nun widerumb von Uns erneuertes Kayserl. Patent, oder glaubwürdige Abschrifft davon fürkombt, Unser Freundschafft, Kayserl. Gnad, und alles Guts, und geben Ew. Lbd. Lbd. And. And. und Euch hiemit Freund- Vetter- Oheimb gnädiglich und gnädigist zuvernemmen, wie daß Uns der Hochgebohrne Eugenius Alexander, Fürst zu Thurn und Taxis, Graf zu Valsassina, Unser Erb-General-Postmeister im Reich und Niderlanden, auch lieber Oheimb und Fürst, Ritter deß güldenen Flusses, in Underthänigkeit klagend vorbringen lassen, obwolen sich in alle Weeg gezihmet unnd gebühret hätte, daß denen von Weyland Kayser Rudolph im Jahr fünffzehenhundert neun und sibentzig, fünffzehenhundert neun und achtzig, und fünffzehenhundert siben und neuntzig, so dann von Kayser Matthia im Jahr sechzehenhundert vierzehen, wie auch von Kayser Ferdinando dem Andern im Jahr sechzehenhundert vier und zwaintzig, und fünff und dreyssig, nicht weniger von Unserm Groß-Vattern Kayser Ferdinand dem Dritten, unterm Dato deß zwölfften Augusti deß sechzehenhundert siben unnd dreyssigisten Jahrs, und den achtzehenden Septembris, Anno sechzehenhundert drey und fünfftzig, zumahlen auff vorhero eingefordertes Gutachten deß gesambten Chur-Fürstl. Collegii, unnd mit zeitigem Rath desselben, ... : Geben in Unser Statt Wienn, den siben unnd zwaintzigisten Octobris, Anno sibenzehenhundert und sechs: Unser Re : WIr Joseph von GOttes Genaden, Erwöhlter Römischer Käyser, zu allen Zeiten Mehrer deß Reichs, in Germanien, zu Hungarn, Böheimb, Dalmatien, Croatien, und Sclavonien, [et]c. König, Ertz-Hertzog zu Oesterreich, Hertzog zu Burgund, Steyr, Kärnten, Crain unnd Würtemberg, Graf zu Tyrol, [et]c. ... : Kaiser; Gnade; Ungarn; Böhmen; Kroatien; Erzherzog; Herzog; Krain; Württemberg; Tirol; Kurfürst; Fürst; Prälat; Graf; Freier; Herr; Ritter; Knecht; Landvogt; Hauptmann; Vogt; Pfleger; Viztum; Verweser; Amtmann; Landrichter; Schultheiß; Bürgermeister; Richter; Rat; Bürger; Abschrift; Ableben
    Joseph, Sonstige
    1708
    Online Buch
  18. Karl Ludwig, Sonstige ; Ferdinand, Sonstige
    1654
    Buch
xs 0 - 576
sm 576 - 768
md 768 - 992
lg 992 - 1200
xl 1200 - 1366
xxl 1366 -