Zum Hauptinhalt springen

Suchergebnisse

UB Katalog
Ermittle Trefferzahl…

Artikel & mehr
679 Treffer

Suchmaske

Suchtipp für den Bereich Artikel & mehr: Wörter werden automatisch mit UND verknüpft. Eine ODER-Verknüpfung erreicht man mit dem Zeichen "|", eine NICHT-Verknüpfung mit einem "-" (Minus) vor einem Wort. Anführungszeichen ermöglichen eine Phrasensuche.
Beispiele: (burg | schloss) -mittelalter, "berufliche bildung"

Das folgende Suchfeld wird hier nicht unterstützt: "Signatur / Strichcode".

Suchergebnisse einschränken oder erweitern

679 Treffer

Sortierung: 
  1. Von Gottes Gnaden Carl, Hertzog zu Würtemberg und Teck, Graf zu Mömpelgart, Herr zu Heydenheim, [et]c. Ritter des goldenen Vliesses, und des Löbl. Schwäbischen Creyses General-Feld-Marechall, &c. Lieber Getreuer! Demnach des Herrn Bischoffen zu Costanz Lbden, und Wir, als ausschreibende Fürsten des Löbl. Schwäbis. Creyses, wegen der häuffig und schädlichen Frucht-Ausfuhr, angebogenes Patent verfassen zu lassen, veranlaßt worden; Und Wir nun gnädigst wollen, daß solches in Unsern Fürstl. Landen ebenfalls behörig publicirt werden solle: Als ist hiemit Unser gnädigster Befehl an dich, du sollest ermeldtes Patent, das Wir dir zu dem Ende zugehen lassen, zu jedermanns Nachricht in der dir gnädigst anvertrauten Stadt und Amt unverzüglich verkünden ... : Demnach des Herrn Bischoffen zu Constanz Lbden, und Wir, als ausschreibende Fürsten des Löbl. Schwäbis. Creyses, wegen der häuffig und schädlichen Frucht-Ausfuhr, angebogenes Patent verfassen zu lassen, veranlaßt worden; Und Wir nun gnädigst wollen, daß solches in Unsern Fürstl. Landen ebenfalls behörig publicirt werden solle: als ist hiemit Unser gnädigster Befehl an dich, du sollest ermeldtes Patent, das Wir dir zu dem Ende zugehen lassen, zu jedermanns Nachricht in der dir gnädigst anvertrauten Stadt und Amt unverzüglich verkünden ... : Karl Herzog Württemberg Mömpelgard Heidenheim Vlieses Löblichen Kreises Generalfeldmarschall Bischofen Bischofs Bischof Konstanz Liebden Schwäbischen häufig häuffigen häufigen beigefügtes Unseren Fürstlichen Land gehörig gebührend publiziert verbreitet also hiermit sollst besagtes Zweck Kenntnis
    Württemberg ; Eugen, Karl ; et al.
    1749
    Online Buch
  2. Von Gottes Gnaden Carl Alexander, Hertzog zu Würtemberg und Teck, Graf zu Mömpelgardt, Herr zu Heydenheim [et]c. Ritter des Güldenen Vliesses, der Röm. Käyserl. Maj. des Heil. Röm. Reichs und des Löbl. Schwäb. Crayses General-Feld-Marechal, commandirender General in dem Königreich Servien, Præses der daselbstigen Administration, auch Obrister sowohl über zwey Käyserliche, als auch zwey Schwäbische Crayß-Regimenter zu Roß und Fuß [et]c. Lieber Getreuer. Nachdem über die Verpflegung der diesen Winter hindurch in dem Löbl. Schwäbisch. Creys zu stehen kommenden Kayserlichen Trouppen von Creyses wegen ein besonderer Inspector, und zwar der in Unsern Diensten stehende Cammer-Rath Romig ernennet worden, in dessen Incumbenz vornehmlich die Monathl. Abrechnung mit dem Kayserl. Commissariat einschläget ... Als ist Unser gnädigster Befehl hiemit, Du sollest bey Dir die ohneingestellte Verfügung thun, daß mit denen in dem Dir gnädigst anvertrauten Stadt und Amt einquartirten Kayserl. Trouppen auf die nunmehro verflossene Monathe, Octobr. Novembr. & Decembr. der an Dieselbe abgegebenen sowohl Mund- als Pferd-Portionen halber eine ordentliche ... Abrechnung getroffen, und solche ... mit ... Original-Quittungen ... an obgedacht Unsern der Zeit in Nürttingen sich aufhaltenden Cammer-Rath Romig ... übermacht- ... werden möge ... : Nachdem über die Verpflegung der diesen Winter hindurch in dem Löbl. Schwäbisch. Creys zu stehen kommenden Kayserlichen Trouppen von Creyses wegen ein besonderer Inspector, und zwar der in Unsern Diensten stehende Cammer-Rath Romig ernennet worden, in dessen Incumbenz vornehmlich die Monathl. Abrechnung mit dem Kayserl. Commissariat einschläget ... als ist Unser gnädigster Befehl hiemit, Du sollest bey Dir die ohneingestellte Verfügung thun, daß mit denen in dem Dir gnädigst anvertrauten Stadt und Amt einquartirten Kayserl. Trouppen auf die nunmehro verflossene Monathe, Octobr. Novembr. & Decembr. der an dieselbe abgegebenen sowohl Mund- als Pferd-Portionen halber eine ordentliche ... Abrechnung getroffen, und solche ... mit ... Original-Quittungen ... an obgedacht Unsern der Zeit in Nürttingen sich aufhaltenden Cammer-Rath Romig ... übermacht- ... werden möge ... : Karl Herzog Württemberg Mömpelgard Heidenheim Goldenen Vlieses Röm.-Käyserl. Röm.-Kaiserl. Römisch-Käyserlichen Römisch-Kaiserlichen Majestät Heiligen Römischen Löblich-Schwäbischen Löblichen Schwäbischen Kreises Generalfeldmarschall Kommandierender Serbien Vorsitzender dortigen Verwaltung Oberst Obrist zwei kaiserliche Kreisregimenter Kreis stehenden Kaiserlichen Truppen Inspektor Unseren Kammerrat ernannt Inkumbenz Zuständigkeit monatl. monatliche Kommissariat einschlägt fällt also hiermit sollst bei uneingestellte unverzügliche tun den einquartierten für nunmehr jetzt verflossenen zurückliegenden Monate Octobris Oktober Novembris November Decembris Dezember dieselben sie Mund-Portionen Mundrationen Essensrationen Futterrationen gemacht besagten Unseren zurzeit Nürtingen übergeben einreichen
    Württemberg ; Alexander, Karl ; et al.
    1734
    Online Buch
  3. Von Gottes Gnaden, Casimir Anton, Bischof zu Costanz, des Heil. Römis. Reichs Fürst, Herr der Reichenau und Oehningen [et]c. Carl, Herzog zu Würtemberg und Teck, Graf zu Mömpelgart, Herr zu Heydenheim [et]c. Ritter des goldenen Vliesses, und des Löbl. Schwäbis. Creyses General-Feld-Marechall, &c. Obwohlen Wir Uns allerdings beglaubiget, es würden die Hoch- und Löbl. Stände mit ohnverlängter Abführung ihrer Creys-Præstandorum zu gefolgen sich um so mehrers haben lassen angelegen seyn, als das dermahlige Creys-Extraordinarium gantz leidentlich umgelegt, mithin solche in Zeiten zu entrichten denenselben nicht schwehr seyn dörffte; So ist jedoch aus der vom Creys-Einnehmer Harttmann jüngsthin eingeschickten Restanten-Consignation bedauerlich wahrzunehmen gewesen, daß wenig oder fast gar nichts daran abgetragen worden ... : Obwohlen Wir Uns allerdings beglaubiget, es würden die Hoch- und Löbl. Stände mit ohnverlängter Abführung ihrer Creys-Praestandorum zu gefolgen sich um so mehrers haben lassen angelegen seyn, als das dermahlige Creys-Extraordinarium gantz leidentlich umgelegt, mithin solche in Zeiten zu entrichten denenselben nicht schwehr seyn dörffte; so ist jedoch aus der vom Creys-Einnehmer Harttmann jüngsthin eingeschickten Restanten-Consignation bedauerlich wahrzunehmen gewesen, daß wenig oder fast gar nichts daran abgetragen worden ... : Kasimir Konstanz Heiligen Römischen Karl Württemberg Mömpelgard Heidenheim Vlieses Löblichen Schwäbischen Kreises Generalfeldmarschall obwohl beglaubigt geglaubt Hoch-Löbl. Hoch-Löblichen unverlängter unaufgeschobener Kreis-Praestandorum Kreisabgaben Folge leisten mehr sein bemüht dermalige derzeitige Kreis-Extraordinarium Kreissonderabgabe ganz erträglich beizeiten denselben ihnen schwer schwerfallen dürfte Kreiseinnehmer Hartmann jüngst letztens Restanten-Konsignation Restanten-Übersicht bedauerlicherweise davon
    Reichskreis, Schwäbischer ; Anton, Kasimir ; et al.
    1749
    Online Buch
  4. Von Gottes Gnaden, Casimir Anton, Bischoff zu Costanz, des Heyl. Röm. Reichs Fürst, Herr der Reichenau und Oehningen [et]c. Carl, Herzog zu Würtemberg Teck, Graf zu Mömpelgardt, Herr zu Heydenheim, [et]c. Ritter des goldenen Vliesses, und des Löbl. Schwäbischen Creyses General-Feld-Marechall &c. Welchergestalten bey jüngst in des Heil. Römis. Reichs-Stadt Ulm abgehaltener allgemeiner Creyß-Versammlung der verbindliche Schluß gemeinsamlich dahin abgefaßt worden, das vom 1. May 1748. bis ult. Apr. 1749. umzulegen resolvirte Creyß-Extraordinarium, in denen beliebten 3. Fristen richtig ad Cassam abzuführen, und dardurch sowohl den allgemeinen Credit des Hochlöbl. Creyses, als die innerliche Verfassung desselben zu erhalten, solches wird denen Hoch- und Löbl. Ständen annoch in unentfallenem Andencken ruhen ... : Welchergestalten bey jüngst in des Heil. Römis. Reichs-Stadt Ulm abgehaltener allgemeiner Creyß-Versammlung der verbindliche Schluß gemeinsamlich dahin abgefaßt worden, das vom 1. May 1748. bis ult. Apr. 1749. umzulegen resolvirte Creyß-Extraordinarium, in denen beliebten 3. Fristen richtig ad cassam abzuführen, und dardurch sowohl den allgemeinen Credit des Hochlöbl. Creyses, als die innerliche Verfassung desselben zu erhalten, solches wird denen Hoch- und Löbl. Ständen annoch in unentfallenem Andencken ruhen ... : Kasimir Bischof Konstanz Heil. Heiligen Römischen Karl Württemberg Mömpelgard Heidenheim Vlieses Löblichen Kreises Generalfeldmarschall welchergestalt wie dass bei Heil.-Römis.-Reichs-Stadt Heiligen-Römischen-Reichs-Stadt Kreis-Versammlung Beschluss gemeinsam dahingehend Mai letzten 30. Aprilis April resolvierte beschlossene Kreis-Extraordinarium Kreissonderabgabe Raten Terminen zur Kasse dadurch Kredit Haushalt Etat innere Hoch-Löbl. Hoch-Löblichen noch gegenwärtigem Andenken lebhafter Erinnerung sein
    Reichskreis, Schwäbischer ; Anton, Kasimir ; et al.
    1748
    Online Buch
  5. Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Würtemberg und Teck, Graf zu Mömpelgart, Herr zu Heydenheim, [et]c. Ritter des goldenen Vliesses, und des Löbl. Schwäbischen Creyses General-Feld-Marechal, &c. Unsern Gruß zuvor, Lieber Getreuer! Ab denen Anlagen hast du des mehreren zu ersehen, welchergestalten ein Löbl. Schwäbischer Creys bey der jüngsthin in des Heil. Reichs Statt Ulm fürgewesenen allgemeinen Creys-Versammlung unterm 20sten Aug. und 3ten elapsi resolviret, die sowohl wegen Abstellung der seit einigen Jahren her von denen Turgöwern [et]c. unternommenen unbefugten Verführung ihrer Weinen auf den Reichs-Boden, besonders aber in den Löbl. Schwäbischen Creys, und damit vorgegangenen Verfälschung den 26. May 1746. erlassene Verordnung, als auch in Ansehung der unterbleibenden Ausfuhr des Garns und Flachses aus nur bemeldtem Löbl. Schwäbischen Creys unterm 6. Sept. 1724. und 19. Julii 1732. gemachte Vorkehrung zu renoviren ... : Ab denen Anlagen hast du des Mehreren zu ersehen, welchergestalten ein Löbl. Schwäbischer Creys bey der jüngsthin in des Heil. Reichs Statt Ulm fürgewesenen allgemeinen Creys-Versammlung unterm 20sten Aug. und 3ten elapsi resolviret, die sowohl wegen Abstellung der seit einigen Jahren her von denen Turgöwern [et]c. unternommenen unbefugten Verführung ihrer Weinen auf den Reichs-Boden, besonders aber in den Löbl. Schwäbischen Creys, und damit vorgegangenen Verfälschung den 26. May 1746. erlassene Verordnung, als auch in Ansehung der unterbleibenden Ausfuhr des Garns und Flachses aus nur bemeldtem Löbl. Schwäbischen Creys unterm 6. Sept. 1724. und 19. Julii 1732. gemachte Vorkehrung zu renoviren ... : Karl Württemberg Mömpelgard Heidenheim Vlieses Löblichen Kreises Generalfeldmarschall Unseren aus mehrfach welchergestalt wie dass Löblicher Kreis bei jüngst neulich Heiligen Stadt stattgefundenen Kreiversammlung am 20. Augusti August 3. vergangenen letzten Monats resolviert beschlossen Torgauern Ausführung Ausfuhr Weine Mai Betracht besagtem vom Septembris September Juli renovieren erneuern novellieren
    Württemberg ; Eugen, Karl
    1748
    Online Buch
  6. Von Gottes Gnaden, Casimir Anton, Bischoff zu Costanz, des Heyl. Röm. Reichs Fürst, Herr der Reichenau und Oehningen [et]c. Carl, Herzog zu Würtemberg Teck, Graf zu Mömpelgardt, Herr zu Heydenheim, [et]c. Ritter des goldenen Vliesses, und des Löbl. Schwäbischen Creyses General-Feld-Marechall &c. Ob wir zwar der gäntzlichen Hoffnung gelebet, es würden die Hoch- und Löbl. Stände denen mehrmahlen an sie ergangenen Erinnerungen und darauf gegebenen verbündlichen Versicherungen statt geben, und in deren Gefolge ihre ruckständige Cammer-Zihler ohne weiteres Anmahnen dereinsten abzuführen den ernstlichen Bedacht inzwischen genommen haben; So ist jedoch aus der Uns jüngsthin zugekommenen Restanten-Specification wahrzunehmen gewesen, daß sich die meiste deren Entrichtung bisher wenig oder fast gar nicht angelegen seyn lassen ... : Ob wir zwar der gäntzlichen Hoffnung gelebet, es würden die Hoch- und Löbl. Stände denen mehrmahlen an sie ergangenen Erinnerungen und darauf gegebenen verbündlichen Versicherungen statt geben, und in deren Gefolge ihre ruckständige Cammer-Zihler ohne weiteres Anmahnen dereinsten abzuführen den ernstlichen Bedacht inzwischen genommen haben; so ist jedoch aus der Uns jüngsthin zugekommenen Restanten-Specification wahrzunehmen gewesen, daß sich die meiste deren Entrichtung bisher wenig oder fast gar nicht angelegen seyn lassen ... : Kasimir Bischof Konstanz Heil. Heiligen Römischen Karl Württemberg Mömpelgard Heidenheim Vlieses Kreises Generalfeldmarschall obwohl gänzlichen völligen gelebt gehofft erwartet Hoch-Löbl. Hoch-Löblichen mehrmals verbindlichen stattgeben Zuge desse rückständigen Kammer-Zieler Kammersteuern dereinst ernsten gedacht jüngst erhaltenen Restanten-Spezifikation Restantenübersicht erkennen meisten sein besorgt sind
    Reichskreis, Schwäbischer ; Anton, Kasimir ; et al.
    1747
    Online Buch
  7. Von Gottes Gnaden, Johann Frantz, Bischoff zu Costantz, Herr der Reichen-Aau und Oehningen, auch Coadjutor des Bistumbs Ausgspurg, [et]c. Eberhard Ludwig, Hertzog zu Würtemberg und Teck, Graf zu Mömpelgard, Herr zu Heydenheim, [et]c. Der Röm. Kays. Majest. des Heil. Röm. Reichs, und des Löbl. Schwäbischen Creyses General-Feld-Marechal, auch Obrister sowohl über ein Käyserl. Dragoner- als auch Schwäbisch Creyß-Regiment zu Fuß, [et]c. Was gestalten wegen der in Frankreich grassirenden Pestilentzialischen Seuche alles Waaren-Commercium zwischen selbigem Königreich und diesem Löbl. Schwäbis. Creyß durch das letzthin unterm 14. May dieses Jahrs außgegangene Creyß-Patent aufgehoben ... worden ... solches ist allerseits Hoch- und Löbl. Ständen vorhin guter maßen bekandt ... : Was gestalten wegen der in Frankreich grassirenden pestilentzialischen Seuche alles Waaren-Commercium zwischen selbigem Königreich und diesem Löbl. Schwäbis. Creyß durch das letzthin unterm 14. May dieses Jahrs außgegangene Creyß-Patent aufgehoben ... worden ... solches ist allerseits Hoch- und Löbl. Ständen vorhin guter maßen bekandt ... : 1721-10-27 : Franz Bischof Konstanz Coadiutor Koadjutor Bistums Augsburg Herzog Württemberg Heidenheim Röm.-Kays. Röm.-Kais. Römisch-Kayserlichen Römisch-Kaiserlichen Majestät Heiligen Römischen Löblichen Kreises Generalfeldmarschall Oberst Obrist Kaiserl. Käyserliches Kaiserliches Dragoner-Regiment Schwäbisch-Kreis-Regiment gestalt welchergestalt wie dass Frankreich grassierenden pestilenzialischen Pest-Seuche Waren-Kommerzium Warenhandel letztens neulich am Maii Mai Jahres ausgegangene erlassene Kreis-Patent Hoch-Löbl. Hoch-Löblichen bereits gutermaßen gut bekannt wohlbekannt
    Reichskreis, Schwäbischer ; Franz, Johann ; et al.
    1721
    Online Buch
  8. Von Gottes Gnaden, Carl Rudolph, Hertzog zu Würtemberg und Teck, Graf zu Mömpelgart, Herr zu Heydenheim, [et]c. Der Röm. Kayserl. Majestät General-Feld-Marechal, und Obrister über ein Kayserl. Dragoner-Regiment, Ritter des Königl. Dänischen Elephanten Ordens; Administrator und Ober-Vormunder, [et]c. Lieber Getreuer! Demnach einige Zeit her wahrzunehmen gewesen, daß sich wiederum neue und gantz ohnleidentliche Confusiones, wider die in dem Löbl. Schwäbischen Creys fürgenommene, und von Sr. Kayserl. Majestät allergnädigst bestättigte Devalvation der Gold- und Silber-Sorten hervor thun, indeme die Gold-Sorten oder sogenannte Caroliner wenigsten theils in dem Valor, worauf sie durch gedachte Devalvation gesetzet, sondern nach bloßer Willkür geringer angenommen, oder gar geäussert, hingegen die Silber-Müntzen zu gröstem Unstatten des Publici aufgewechselt, verschmeltzt, ja wohl gar gefährlicher Dingen aus dem Creyß hinaus verführet werden. Und nun zur Vorbeugung dieses neu einreissenden Unheils die auf dermahligem Creyß-Convent versammlete Hoch- und Löbl. Stände des Schwäbischen Creyses bewogen worden, anligendes Patent durch den Druck bekannt machen zu lassen ... Als hast du solches nicht nur an behörigen Orten zu affigiren, sondern auch dich sträcklich darnach zu achten ... : Demnach einige Zeit her wahrzunehmen gewesen, daß sich wiederum neue und gantz ohnleidentliche Confusiones, wider die in dem Löbl. Schwäbischen Creys fürgenommene, und von Sr. Kayserl. Majestät allergnädigst bestättigte Devaluation der Gold- und Silber-Sorten hervor thun, indeme die Gold-Sorten oder sogenannte Caroliner wenigsten Theils in dem Valor, worauf sie durch gedachte Devaluation gesetzet, sondern nach bloßer Willkür geringer angenommen, oder gar geäussert, hingegen die Silber-Müntzen zu gröstem Unstatten des Publici aufgewechselt, verschmeltzt, ja wohl gar gefährlicher Dingen aus dem Creyß hinaus verführet werden. Und nun zur Vorbeugung dieses neu einreissenden Unheils die auf dermahligem Creyß-Convent versammlete Hoch- und Löbl. Stände des Schwäbischen Creyses bewogen worden, anligendes Patent durch den Druck bekannt machen zu lassen ... als hast du solches nicht nur an behörigen Orten zu affigiren, sondern auch dich sträcklich darnach zu achten ... : Herzog Württemberg Mömpelgard Heidenheim Röm.-Kayserl. Röm.-Kaiserl. Römisch-Kayserlichen Römisch-Kaiserlichen Generalfeldmarschall Oberst Obrist Kayserliches Kaiserliches Königlich-Dänischen Elefantenordens Obervormund seit einiger ganz unleidliche Konfusionen Verwirrungen gegen Löblichen Kreis vorgenommene Seiner bestätigte Abwertung Goldsorten tun hervortun indem sogenannten Karoliner Fällen Teils Wert gesetzt ausgegeben Silbermünzen größtem Unzuträglichkeit Allgemeinheit eingetauscht verschmelzt eingeschmolzen gefährlicherweise verführt ausgeführt dermaligem jetzigem Kreiskonvent versammelten Hochlöblichen Löblichen Kreises anliegendes beiliegendes bekanntmachen also gehörigen passenden affigieren anzuschlagen genauestens danach richten
    Württemberg ; Rudolph, Carl
    1737
    Online Buch
  9. Von Gottes Gnaden, Carl Alexander, Hertzog zu Würtemberg und Teck, [et]c. [et]c. Graf zu Mömpelgart, Herr zu Heydenheim [et]c. Ritter des güldenen Vliesses, Der Röm. Kayserl. Majestät des H. Röm. Reichs, und des Löbl. Schwäbischen Crayses General-Feld-Marechall, commandirender General in dem Königreich Servien, Præses der daselbstigen Administration, und Obrister sowohl über zwey Kayserl. als auch zwey Schwäbische Creyß-Regimenter zu Roß und Fuß [et]c. [et]c. Unsern Gruß zuvor, Liebe Getreue! Es ist zwar auf unser sub dato 16. Febr. a.c. in das Land erlassenes Fürstl. General-Rescript unter andern erlittenen Krieg-Cösten allbereits auch und zwar mehestens nur summariè von jedem Stadt und Amt zu dem Landschafftlichen Commissariat berichtet worden, wie hoch die Creys-Land-Außwahls-Cösten sich beloffen haben; Nachdeme es aber an deme ist, daß man zur Nachsuchung der Bonification und Gleichstellung solcher Land-Außwahls-Cösten bey Löbl. Creyß, dieselbige specificè zuwissen ohnumgänglich nöthig hat, um bey gegenwärtigem Convent eines Löbl. Schwäbischen Creyses selbige behörig liquidiren zu können; Als ist unser Gnädigster Befehl hiemit, ihr sollet über ermeldte Cösten eine ordentliche Specification nach beyliegendem Modell Nro. 1. dergestalten begreiffen, daß darinnen außführlich gemeldt werde: 1.) Wie viel Ober- und Unter-Officiers auch Gemeine von dem Euch gnädigst anvertrauten Stadt und Amt zu der im Früh-Jahr Anno 1735. errichteten Creyß-Landes-Außwahl würcklich gestellt worden ... : Es ist zwar auf unser sub dato 16. Febr. a.c. in das Land erlassenes Fürstl. General-Rescript unter andern erlittenen Krieg-Cösten allbereits auch und zwar mehestens nur summariè von jedem Stadt und Amt zu dem Landschafftlichen Commissariat berichtet worden, wie hoch die Creys-Land-Außwahls-Cösten sich beloffen haben; Nachdeme es aber an deme ist, daß man zur Nachsuchung der Bonification und Gleichstellung solcher Land-Außwahls-Cösten bey Löbl. Creyß, dieselbige specificè zuwissen ohnumgänglich nöthig hat, um bey gegenwärtigem Convent eines Löbl. Schwäbischen Creyses selbige behörig liquidiren zu können; als ist unser Gnädigster Befehl hiemit, ihr sollet über ermeldte Cösten eine ordentliche Specification nach beyliegendem Modell Nro. 1. dergestalten begreiffen, daß darinnen außführlich gemeldt werde: 1.) wie viel Ober- und Unter-Officiers auch Gemeine von dem Euch gnädigst anvertrauten Stadt und Amt zu der im Früh-Jahr Anno 1735. errichteten Creyß-Landes-Außwahl würcklich gestellt worden ... : Karl Herzog Württemberg Mömpelgard Heidenheim Goldenen Vlieses Röm.-Kayserl. Röm.-Kaiserl. Römisch-Kayserlichen Römisch-Kaiserlichen Heiligen Römischen Löblichen Kreises Generalfeldmarschall Kommandierender Serbien Vorsitzender dortigen Verwaltung Oberst Obrist zwei kayserliche kaiserliche Kreisregimenter Unseren am Februarii Februar anno currente dieses Jahres landesweit öffentlich Fürstliches Generalreskript Rundschreiben anderen Kriegskosten bereits meistens summarisch Landschaftlichen Kommissariat Kreis-Land-Auswahls-Kosten belaufen nachdem demnach Ermittlung Bonifikation Vergütung bei Löblichem Kreis spezifisch genau wissen unumgänglich nötig Konvent gehörig richtig liquidieren abrechnen also hiermit sollt besagte Kosten Spezifikation Übersicht beiliegendem dergestalt derart so begreifen erfassen darin ausführlich gemeldet wird viele Ober-Officiers Oberoffiziere Unteroffiziere Soldaten wirklich
    Württemberg ; Alexander, Karl
    1736
    Online Buch
  10. Von Gottes Gnaden Carl, Hertzog zu Würtemberg und Teck, Graf zu Mömpelgardt, Herr zu Heydenheim, [et]c. Ritter des goldenen Vliesses, und des Löbl. Schwäbischen Creyses General-Feld-Marechal-Lieutenant, &c. Lieber Getreuer! Nachdeme zwischen dem Chur-Fürstl. Hauß Pfaltz und dem Löbl. Schwäbischen Creyß unterm 22. Julii h.a. das in Copia hiebey liegende Cartel wegen mutueller Auslieferung derer Deserteurs von beyderseitigen Trouppen errichtet und festgestellet worden, und Wir nun gnädigst wollen, daß solches in Unserm Fürstl. Hertzogthum und Landen publicirt, und bey Vorfallenheiten alles nach seinen Puncten beobachtet werden solle; Als ist unser Befehl hiemit, du sollest deinen Amts-Untergebenen dieses Cartel eröffnen ... : Nachdeme zwischen dem Chur-Fürstl. Hauß Pfaltz und dem Löbl. Schwäbischen Creyß unterm 22. Iulii h.a. das in Copia hiebey liegende Cartel wegen mutueller Auslieferung derer Deserteurs von beyderseitigen Trouppen errichtet und festgestellet worden, und Wir nun gnädigst wollen, daß solches in Unserm Fürstl. Hertzogthum und Landen publicirt, und bey Vorfallenheiten alles nach seinen Puncten beobachtet werden solle; als ist unser Befehl hiemit, du sollest deinen Amts-Untergebenen dieses Cartel eröffnen ... : Karl Herzog Württemberg Mömpelgard Heidenheim Vlieses Löblichen Kreises Generalfeldmarschall-Leutnant nachdem Kur-Fürstlichen Haus Pfalz Löblichen Kreis am Juli hoc anno dieses Jahres Kopie hierbei hier beiliegende Kartell gegenseitiger der Deserteure beiderseitigen beiden Truppen festgestellt beschlossen Unserem Herzogtum Land publiziert veröffentlicht verbreitet bei Vorkommnissen Anlässen Gelegenheit Punkten beachtet also hiermit sollst
    Württemberg ; Eugen, Karl
    1744
    Online Buch
  11. Von Gottes Gnaden Casimir Anton, Bischoff zu Costanz, des Heyl. Röm. Reichs Fürst, Herr der Reichenau und Oehningen [et]c. Carl, Herzog zu Würtemberg und Teck, Graf zu Mömpelgardt, Herr zu Heydenheim, [et]c. Ritter des goldenen Vliesses, und des Löbl. Schwäbischen Creyses General-Feld-Marechal-Lieutenant &c. Demnach man in sichere Erfahrung gebracht, wie daß durch verschiedene gewinnsüchtige Leuthe in diesem Löbl. Schwäbischen Creyß so wohl mit Früchten und Viehe, als auch anderen Victualien ein allzustarcker höchstschädlicher Aufkauff getrieben, und solche ausser des Reichs- zumahlen aber dieses Löbl. Creyses Landen geführet werden ... Als hat man von tragenden Creyß-Ausschreib-Amts wegen samtliche Hoch- und Löbl. Stände hiermit ersuchen und nachdrücklich erinnen wollen, in Dero Herrschafften, auch Landen und Gebiethen solche zulängliche Veranstaltung zu machen, daß vorderist dergleichen gewinnsüchtigen Leuthen, welche das Schlacht-Viehe und sonstige Victualien aller Orthen aufkauffen, und dadurch die beschwerliche Theurung veranlassen, ihr Handwerck darunter ehebäldist niedergelegt ... und alle daraus zu besorgende übele Folgerungen abgewendet werden mögen ... : Demnach man in sichere Erfahrung gebracht, wie daß durch verschiedene gewinnsüchtige Leuthe in diesem Löbl. Schwäbischen Creyß so wohl mit Früchten und Viehe, als auch anderen Victualien ein allzustarcker höchstschädlicher Aufkauff getrieben, und solche ausser des Reichs- zumahlen aber dieses Löbl. Creyses Landen geführet werden ... als hat man von tragenden Creyß-Ausschreib-Amts wegen samtliche Hoch- und Löbl. Stände hiermit ersuchen und nachdrücklich erinnen wollen, in Dero Herrschafften, auch Landen und Gebiethen solche zulängliche Veranstaltung zu machen, daß vorderist dergleichen gewinnsüchtigen Leuthen, welche das Schlacht-Viehe und sonstige Victualien aller Orthen aufkauffen, und dadurch die beschwerliche Theurung veranlassen, ihr Handwerck darunter ehebäldist niedergelegt ... und alle daraus zu besorgende übele Folgerungen abgewendet werden mögen ... : Kasimir Bischof Konstanz Heil. Heiligen Römischen Karl Württemberg Mömpelgard Heidenheim Vlieses Kreises Generalfeldmarschall-Leutnant Leute sowohl Vieh Viktualien Lebensmitteln allzustarker allzu starker Aufkauf betrieben zumalen zumal zugleich Kreises Land Ländern geführt also zuständigen Kreis-Ausschreib-Amts sämtliche alle Hoch-Löblichen erinnern ihren Herrschaften Gebieten solch ausreichende Vorbereitung treffen so einzurichten zuallererst vor allem Leuten Schlachtvieh Orten aufkaufen lästige Teuerung Handwerk baldigst schnellstens gelegt besorgenden erwartenden üblen Folgen
    Reichskreis, Schwäbischer ; Anton, Kasimir ; et al.
    1744
    Online Buch
  12. Von Gottes Gnaden Carl Alexander, Hertzog zu Würtemberg und Teck, Graf zu Mömpelgardt, Herr zu Heydenheim [et]c. Ritter des Güldenen Vliesses, der Röm. Käyserl. Maj. des Heil. Röm. Reichs und des Löbl. Schwäb. Crayses General-Feld-Marechal, commandirender General in dem Königreich Servien, Præses der daselbstigen Administration, auch Obrister sowohl über zwey Käyserliche, als auch zwey Schwäbische Crayß-Regimenter zu Roß und Fuß [et]c. Lieber Getreuer. Nachdeme Wir gnädigst wollen, daß der disseitige Beytrag zu dem Schantz-Wesen auf dem Schwartz-Wald, auf Art und Weise wie solches vermög beyliegenden Puncten von dem Löbl. Schwäbischen Crayß desideriret wird, genau und ordentlich von denen Beamten consigniret und zu der Landschafft eingeschicket werden solle, damit daraufhin deren Vergüthung behöriger Orten nachgesuchet werden kan; So wirst du hierdurch nachdrücklich erinnert, du sollest diese Unsere gnädigste Willens-Meynung nach solcher Anlag gebührend vollziehen ... : Nachdeme Wir gnädigst wollen, daß der disseitige Beytrag zu dem Schantz-Wesen auf dem Schwartz-Wald, auf Art und Weise wie solches vermög beyliegenden Puncten von dem Löbl. Schwäbischen Crayß desideriret wird, genau und ordentlich von denen Beamten consigniret und zu der Landschafft eingeschicket werden solle, damit daraufhin deren Vergüthung behöriger Orten nachgesuchet werden kan; So wirst du hierdurch nachdrücklich erinnert, du sollest diese Unsere gnädigste Willens-Meynung nach solcher Anlag gebührend vollziehen ... : Karl Herzog Württemberg Mömpelgard Heidenheim Goldenen Vlieses Röm.-Käyserl. Röm.-Kaiserl. Römisch-Käyserlichen Römisch-Kaiserlichen Majestät Heiligen Römischen Löblich-Schwäbischen Löblichen Kreises Generalfeldmarschall Kommandierender Serbien Vorsitzender dortigen Verwaltung Oberst Obrist zwei kaiserliche Kreisregimenter nachdem demnach diesseitige Beitrag unsererseits Schanzwesen im Schwarzwald vermögens mittels beiliegenden Punkten Kreis desideriert gewünscht den konsigniert aufgezeichnet Landschaft Landständevertretung eingeschickt soll Vergütung an betroffen nachgesucht eingeholt kann sollst Willensmeinung Willen Anlage Abgabe Umlage
    Württemberg ; Alexander, Karl
    1735
    Online Buch
  13. Von Gottes Gnaden Casimir Anton, Bischoff zu Costanz, des Heyl. Röm. Reichs Fürst, Herr der Reichenau und Oehningen [et]c. Carl, Herzog zu Würtemberg und Teck, Graf zu Mömpelgardt, Herr zu Heydenheim, [et]c. Ritter des goldenen Vliesses, und des Löbl. Schwäbischen Creyses General-Feld-Marechal-Lieutenant &c. Es wird denen Hoch- und Löbl. Ständen annoch erinnerlich seyn, was massen bey letzterm in deß Heil. Reichs-Stadt Ulm fürgewesenen allgemeinen Creyß-Convent der benachbarten Löbl. Eyd-Genossenschafft der Schweitz die Vertröstung gegeben worden, daß, wofern je die Nothdurfft erfordern sollte, über die bereits so See- als Landwärts wochentlich auszuführen verwilligte 600. Malter Früchten ein mehrers Quantum verabfolgen zu lassen, man auf die von selbiger an das Hoch-Fürstl. Creyß-Ausschreib-Amt dißfalls erlassende Anzeige alle Sicht machen, und sich darauff, so viel thunlich, vergnüglich, und allenfalls mit ein paar hundert Malter sowohlen See- als Landwärts weiters auszuführen, erklären werde ... : Es wird denen Hoch- und Löbl. Ständen annoch erinnerlich seyn, was massen bey letzterm in deß Heil. Reichs-Stadt Ulm fürgewesenen allgemeinen Creyß-Convent der benachbarten Löbl. Eyd-Genossenschafft der Schweitz die Vertröstung gegeben worden, daß, wofern je die Nothdurfft erfordern sollte, über die bereits so see- als landwärts wochentlich auszuführen verwilligte 600. Malter Früchten ein mehrers Quantum verabfolgen zu lassen, man auf die von selbiger an das Hoch-Fürstl. Creyß-Ausschreib-Amt dißfalls erlassende Anzeige alle Sicht machen, und sich darauff, so viel thunlich, vergnüglich, und allenfalls mit ein paar hundert Malter sowohlen see- als landwärts weiters auszuführen, erklären werde ... : Kasimir Bischof Konstanz Heil. Heiligen Römischen Karl Württemberg Mömpelgard Heidenheim Vlieses Kreises Generalfeldmarschall-Leutnant den Hoch-Löbl. Hoch-Löblichen noch Erinnerung welchermaßen welcherart wie dass bei letzterem letztem Heil.-Reichs-Stadt Heiligen-Reichs-Stadt gewesenen abgehaltenen Kreis-Konvent Eid-Genossenschaft Schweiz sofern Notdurft Notlage seewärts wöchentlich bewilligten Früchte Getreide mehreres weiteres folgen Hoch-Fürstliche diesfalls hierüber erteilende Nachricht Rücksicht nehmen darauf daraufhin soweit tunlich angebracht einverstanden jedenfalls jedem Fall sowohl weiter mehr
    Reichskreis, Schwäbischer ; Anton, Kasimir ; et al.
    1744
    Online Buch
  14. Von Gottes Gnaden Casimir Anton, Bischoff zu Costanz, des Heyl. Röm. Reichs Fürst, Herr der Reichenau und Oehningen [et]c. Carl, Herzog zu Würtemberg und Teck, Graf zu Mömpelgardt, Herr zu Heydenheim, [et]c. Ritter des goldenen Vliesses, und des Löbl. Schwäbischen Creyses General-Feld-Marechal-Lieutenant &c. Demnach es an deme ist, daß der bey lezterm in der Löbl. Reichs-Stadt Ulm fürgewesenem allgemeinen Creyß-Convent ergangenen Verordnung zu folge nunmehro zu Heylbronn die Liquidation wegen der bey denen bißherigen Marchen deren Königl. Ungarischen Trouppen subministrirten Verpflegung, besonders aber des abgegebenen Holtz, Stroh und Vorspanns durch den Cammer-Rath Oetinger mit dem Königl. Ungarischen Commissariat vorgenommen und getroffen werden solle; Als wird solches denen Hoch- und Löbl. Ständen zu dem Ende hiemit angefüget, damit sie die annoch in Handen habende Quittungen, und was in sothanes March-Verpflegungs-Werck einschläget, an ermeldten Cammer-Rath Oetinger baldmöglichst nacher Heylbronn gegen Recognition einschicken ... möchten ... : Demnach es an deme ist, daß der bey lezterm in der Löbl. Reichs-Stadt Ulm fürgewesenem allgemeinen Creyß-Convent ergangenen Verordnung zu folge nunmehro zu Heylbronn die Liquidation wegen der bey denen bißherigen Marchen deren Königl. Ungarischen Trouppen subministrirten Verpflegung, besonders aber des abgegebenen Holtz, Stroh und Vorspanns durch den Cammer-Rath Oetinger mit dem Königl. Ungarischen Commissariat vorgenommen und getroffen werden solle; als wird solches denen Hoch- und Löbl. Ständen zu dem Ende hiemit angefüget, damit sie die annoch in Handen habende Quittungen, und was in sothanes March-Verpflegungs-Werck einschläget, an ermeldten Cammer-Rath Oetinger baldmöglichst nacher Heylbronn gegen Recognition einschicken ... möchten ... : Kasimir Bischof Konstanz Heil. Heiligen Römischen Karl Württemberg Mömpelgard Heidenheim Vlieses Kreises Generalfeldmarschall-Leutnant bei letzterem letztem gewesenen stattgefundenen Kreis-Konvent zufolge nunmehr nun Heilbronn Abrechnung bisherigen Märschen Königlich-Ungarischen Truppen subministrierten geleisteten Holzes Strohs Kammer-Rat Kommissariat also Hoch-Löblichen Zweck hiermit angefügt mitgeteilt noch Händen zur Hand habenden vorliegenden solches dieses Marsch-Verpflegungs-Werk Marschverpflegungsangelegenheiten einschlägt fällt besagten nach Rekognition Bestätigung
    Reichskreis, Schwäbischer ; Anton, Kasimir ; et al.
    1744
    Online Buch
  15. Von Gottes Gnaden, Damian Hugo, der Heil. Röm. Kirchen Cardinal, Bischoff zu Speyer und Costantz, Probst zu Weissenburg und Odenheim, Herr der Reichenau und Oehningen, des Heil. Röm. Reichs Fürst und Graf von Schönborn, des hohen Teutschen Ordens Ritter und Land-Commenthur der Balley Heßen, Alten-Biesen und Niederlanden [et]c. Carl Friderich, Hertzog zu Würtemberg u. Teck, auch in Schlesien zu Oels und Bernstadt, Graf zu Mömpelgardt, Herr zu Heydenheim, Sternberg, Medzibohr, und des Freyen Königl. Burg-Lehens Auras [et]c. Ritter des Königl. Pohlnischen weissen Adler-Ordens [et]c. Administrator und Ober-Vormunder [et]c. Ob Wir Uns zwar als ausschreibende Fürsten des Löbl. Schwäbischen Creyses gäntzlich versehen, es würden samtl. Hoch- und Löbl. Stände sich beeyffern, Ihre von der vorigen Creyß-Execution her annoch im Ausstand hafftende Restanten, nachdeme solche zumahlen bey dem letztern Creyß-Convent zu Eßlingen in gar leidentliche Termine zerschlagen worden, in Richtigkeit zu setzen. So ist jedoch aus des Creyß-Einnehmer Hartmanns jüngsthin erstattetem Bericht und diesem mit beygefügte Restanten-Consignation zu ersehen gewesen, daß die mehreste Hoch- und Löbl. Stände fast gar nichts darinnen abgetragen ... : Ob Wir Uns zwar als ausschreibende Fürsten des Löbl. Schwäbischen Creyses gäntzlich versehen, es würden samtl. Hoch- und Löbl. Stände sich beeyffern, Ihre von der vorigen Creyß-Execution her annoch im Ausstand hafftende Restanten, nachdeme solche zumahlen bey dem letztern Creyß-Convent zu Eßlingen in gar leidentliche Termine zerschlagen worden, in Richtigkeit zu setzen. So ist jedoch aus des Creyß-Einnehmer Hartmanns jüngsthin erstattetem Bericht und diesem mit beygefügte Restanten-Consignation zu ersehen gewesen, daß die mehreste Hoch- und Löbl. Stände fast gar nichts darinnen abgetragen ... : Heiligen Römischen Kirche Kardinal Bischof Konstanz Deutschen Land-Komtur Ballei Niederlande Karl Friedrich Württemberg Mömpelgard Heidenheim Metzibor Freien Königlichen Königlich-Polnischen Weißen-Adler-Ordens Obervormund Staatsvormund obzwar obwohl einberufende Löblichen Kreises ganz völlig erwartet samtliche sämtliche alle Hochlöblichen Löblichen beeifern befleißigen bemühen Kreis-Exekution Kreiseinziehung noch Fehlbetrag haftende befindlichen Reste Zahlungreste Schulden nachdem zumalen zumal zugleich bei letzteren letzten Kreis-Konvent recht erträgliche Raten eingeteilt begleichen Kreiseinnehmer Kreiseinnehmers Hartmann jüngst neulich erstatteten beigefügte beigefügter Restanten-Konsignation Restantenübersicht meisten darin davon
    Reichskreis, Schwäbischer ; Hugo, Damian ; et al.
    1742
    Online Buch
  16. Von Gottes Gnaden, Carl Friderich, Hertzog zu Würtemberg und Teck, auch in Schlesien zu Oels und Bernstadt, Graf zu Mömpelgardt, Herr zu Heydenheim, Sternberg, Medzibohr und des Freyen Königl. Burg-Lehens Auras, [et]c. Ritter des Königl. Polnischen weissen Adler-Ordens; Administrator und Ober-Vormunder, [et]c. Unsern Gruß zuvor, Liebe Getreue! Nachdeme von dem Ertz-Hertzoglichen Hauß Oesterreich hin und wider Werbungen bereits angerichtet worden, und noch ferners angeordnet- somit die angeworbene Recrouten und dabey Commanndirte alte Mannschafft, durch die veranstalltete Transports der Löbl. Schwäbis. Crayß, so folglich auch Unsere Vormundschafftliche Lande betroffen werden, Und nun von Löbl. Schwäbischen Crayses wegen ... die Disposition dahin gemacht worden, daß ... der Transitus innoxius nicht versaget- sondern dergestalten verstattet werde, daß ... denen Leuthen jedesmahlen ein Königl. Commissarius ... zugegeben werden solle ... Als lassen Wir Euch diese gemachte Crayß-Disposition hiermit in Gnaden und dahin ohnverhalten, damit Ihr Euch bey vorfallenden dergleichen Marchen darnach zu achten wissen möget ... : Nachdeme von dem Ertz-Hertzoglichen Hauß Oesterreich hin und wider Werbungen bereits angerichtet worden, und noch ferners angeordnet- somit die angeworbene Recrouten und dabey commanndirte alte Mannschafft, durch die veranstalltete Transports der Löbl. Schwäbis. Crayß, so folglich auch Unsere Vormundschafftliche Lande betroffen werden, und nun von Löbl. Schwäbischen Crayses wegen ... die Disposition dahin gemacht worden, daß ... der transitus innoxius nicht versaget- sondern dergestalten verstattet werde, daß ... denen Leuthen jedesmahlen ein Königl. Commissarius ... zugegeben werden solle ... als lassen Wir Euch diese gemachte Crayß-Disposition hiermit in Gnaden und dahin ohnverhalten, damit Ihr Euch bey vorfallenden dergleichen Marchen darnach zu achten wissen möget ... : Karl Friedrich Herzog Württemberg Mömpelgard Heidenheim Metzibor Freien Königlichen Königlich-Polnischen Weißen-Adler-Ordens Obervormund Staatsvormund nachdem Erzherzoglichen Haus wieder ausgerichtet ferner angeworbenen Rekruten dabei kommandierte entsandte Mannschaft veranstalteten Transporte Löbliche Schwäbische Kreis Vormundschaftlichen Länder Löblich-Schwäbischen Kreises Planung Entscheidung Durchmarsch versagt dergestalt so gestattet den Leuten jedesmal Königlicher Kommissar mitgegeben also Kreis-Disposition Kreisentscheidung unverhalten wissen bei stattfindenden Märschen daran danach richten halten mögt
    Württemberg ; Friedrich, Karl
    1741
    Online Buch
  17. Von Gottes Gnaden, Johann Frantz, Bischoff zu Costantz ... Eberhard Ludwig, Hertzog zu Würtemberg und Teck ... Obwohl mittelst des unterm 16. Martii dieses lauffenden Jahrs emanirten Creyß-Ausschreib-Ambtlichen Patentes die Veranlassung geschehen, nachdeme die Pestilentzische Seuche in denenjenigen Provintzien des Königreichs Franckreich, welche damit heimgesuchet worden, durch die Gnade des Allerhöchsten gäntzlich nachgelassen, welchergestalt dennoch, zu mehrerer Sicherheit des gemeinen Wesens, das Commercium von Seiten dieses Löbl. Schwäbischen Creyßes mit besagtem Königreich, annoch auf einige Zeit auf gewisse unterschiedene Weise zu limitiren; Sintemahlen aber seithero nicht nur beständig zuverläßig zu vernehmen gewesen, daß in denen angesteckt gewesenen Frantzösischen Provintzien und Orthen sich der geringste Verdacht solches Ubels weiter nicht geäussert, sondern auch der freye Handel und Wandel zwischen denenselben und denen übrigen Frantzösischen Provintzien ... getrieben wird; Dabenebst auch Ihro Kayserl. Majest. derentwegen ... das allergnädigste Ansinnen an Uns gethan, daß Wir ... dahin bedacht seyn möchten, damit die von diesem Löbl. Schwäbischen Creyß gegen ermeldte Frantzösische Provintzien ... vorhin geordnet gewesene Sperre gäntzlich auffgehoben ... werde ... Als haben Wir nicht allein sothane allergnädigste Kayserliche Intention ... sambtlichen Hoch- und Löbl. Ständen hiemit bekandt machen, sondern auch dieselbe anbey wohlmeynend erinnern wollen, in solcher Conformität in Dero Landen .... die Verordnung zu machen, daß überall ... auf die aus Franckreich kommende Gifft-fangende Waaren ... durch die Ihrige genaue Achtung gegeben werde, damit dergleichen ohne glaubwürdige Obrigkeitliche Attestata nicht passiret werden mögen ... : Obwohl mittelst des unterm 16. Martii dieses lauffenden Jahrs emanirten creyß-ausschreib-ambtlichen Patentes die Veranlassung geschehen, nachdeme die pestilentzische Seuche in denenjenigen Provintzien des Königreichs Franckreich, welche damit heimgesuchet worden, durch die Gnade des Allerhöchsten gäntzlich nachgelassen, welchergestalt dennoch, zu mehrerer Sicherheit des gemeinen Wesens, das Commercium von Seiten dieses Löbl. Schwäbischen Creyßes mit besagtem Königreich, annoch auf einige Zeit auf gewisse unterschiedene Weise zu limitiren; sintemahlen aber seithero nicht nur beständig zuverläßig zu vernehmen gewesen, daß in denen angesteckt gewesenen frantzösischen Provintzien und Orthen sich der geringste Verdacht solches Ubels weiter nicht geäussert, sondern auch der freye Handel und Wandel zwischen denenselben und denen übrigen frantzösischen Provintzien ... getrieben wird; dabenebst auch Ihro Kayserl. Majest. derentwegen ... das allergnädigste Ansinnen an Uns gethan, daß Wir ... dahin bedacht seyn möchten, damit die von diesem Löbl. Schwäbischen Creyß gegen ermeldte frantzösische Provintzien ... vorhin geordnet gewesene Sperre gäntzlich auffgehoben ... werde ... als haben Wir nicht allein sothane allergnädigste Kayserliche Intention ... sambtlichen Hoch- und Löbl. Ständen hiemit bekandt machen, sondern auch dieselbe anbey wohlmeynend erinnern wollen, in solcher Conformität in Dero Landen .... die Verordnung zu machen, daß überall ... auf die aus Franckreich kommende gifft-fangende Waaren ... durch die Ihrige genaue Achtung gegeben werde, damit dergleichen ohne glaubwürdige obrigkeitliche Attestata nicht passiret werden mögen ... : 1723-06-30 : Franz Bischof Konstanz Herzog Württemberg mittels am März laufenden Jahres emanierten erlassenen kreis-ausschreib-amtlichen nachdem pestilenzische Pest-Seuche denjenigen Provinzen Frankreich heimgesucht gänzlich Gemeinwesens Kommerzium Handel Kreises noch unterschiedliche Art limitieren begrenzen sintemal weil seither den französischen Orten Übels freie Verkehr denselben daneben Ihrer Kayserlichen Kaiserlichen Majestät deretwegen deswegen Bitte getan sein Kreis besagte zuvor angeordnet aufgehoben also solche diese kaiserliche Absicht sämtlichen allen Hoch-Löbl. Hoch-Löblichen hiermit bekannt bekanntzumachen dieselben sie anbei dabei wohlmeinend Konformität Übereinstimmung Ihren Ländern kommenden gift-fangenden gifthaltigen Waren Ihre Untersuchung genau untersucht werden Atteste Bescheinigungen passiert durchgelassen möge
    Reichskreis, Schwäbischer ; Franz, Johann ; et al.
    1723
    Online Buch
  18. Von Gottes Gnaden, Franz Conrad, der Heil. Röm. Kirchen Titulo Stæ. Mariæ de Populo, Cardinal-Piester von Rodt, Bischoff zu Costanz, des Heil. Röm. Reichs Fürst, Herr der Reichenau und Oehningen, des hohen Johanniter-Ordens zu Malta Groß-Creuz und Protector, Abbt zu Szixard in Hungarn, und zu Castel-Barbata im Cremonesischen, auch infulirter Probst zu Eyßgarn in Oesterreich, [et]c. Carl, Herzog zu Würtemberg und Teck, Graf zu Mömpelgardt, Herr zu Heydenheim und Justingen [et]c. Ritter des goldenen Vliesses, und des Löbl. Schwäbis. Creyses General-Feld-Marschall, [et]c. Nachdeme aus denen an ein Hoch-Fürstl. Creyß-Ausschreib-Amt eingesandten Musterungs-Relationen und beygefügt- geweßten Tabellen zu ersehen gewesen, was für ein Abgang an Mannschafft, Pferden, Monturen und andern Requisiten bey denen Löbl. Creyß-Regimentern sich ergeben, auch was zu Anschaffung der bey zerschiedenen Contigentien abgängigen grossen Montur vor ein Accord auf Ratification getroffen worden; Als wird denen zu ermeldten Regimentern concurrirenden Hoch- und Löbl. Ständen ein Auszug dessen, was einem jeden hierunter in particulari betrifft, communicirt ... : Nachdeme aus denen an ein Hoch-Fürstl. Creyß-Ausschreib-Amt eingesandten Musterungs-Relationen und beygefügt- geweßten Tabellen zu ersehen gewesen, was für ein Abgang an Mannschafft, Pferden, Monturen und andern Requisiten bey denen Löbl. Creyß-Regimentern sich ergeben, auch was zu Anschaffung der bey zerschiedenen Contigentien abgängigen grossen Montur vor ein Accord auf Ratification getroffen worden; als wird denen zu ermeldten Regimentern concurrirenden Hoch- und Löbl. Ständen ein Auszug dessen, was einem jeden hierunter in particulari betrifft, communicirt ... : Konrad Heiligen Römischen Kirche Kardinal-Priester Bischof Konstanz Groß-Kreuz Protektor infulierter Propst Eisgarn Karl Württemberg Mömpelgard Heidenheim Vlieses Löblichen Schwäbischen Kreises den Hoch-Fürstliches Kreis-Ausschreib-Amt Musterungsberichten beigefügt gewesten gewesenen Mannschaft Uniformen anderen bei Kreis-Regimentern zur verschiedenen Kontingenten fehlenden Uniform für Akkord Abkommen Ratifikation also besagten konkurrierenden gehörenden Hoch-Löbl. Hoch-Löblichen einen hierbei im Einzelnen kommuniziert mitgeteilt
    Reichskreis, Schwäbischer ; Eugen, Karl ; et al.
    1759
    Online Buch
  19. Von Gottes Gnaden, Franz Conrad, der Heil. Röm. Kirchen Titulo Stæ. Mariæ de Populo, Cardinal-Piester von Rodt, Bischoff zu Costanz, des H.R.R. Fürst, Herr der Reichenau und Oehningen, des hohen Johanniter-Ordens zu Malta Groß-Creuz und Protector, Abbt zu Szixard in Hungarn, und zu Castel-Barbata im Cremonesischen, auch infulirter Probst zu Eyßgarn in Oesterreich, [et]c. Carl, Herzog zu Würtemberg und Teck, Graf zu Mömpelgardt, Herr zu Heydenheim und Justingen [et]c. Ritter des goldenen Vliesses, und des Löbl. Schwäbis. Creyses General-Feld-Marschall, [et]c. Demnach von Ihro jezt regierenden Röm. Kayserl. Maj. an beeder des Löbl. Schwäbischen Creyses Ausschreibender Fürsten Hochfürstl. Eminenz und Herzogl. Durchlaucht unterm 4.ten Dec. a. præt. ein allergnädigstes Rescript dahin erlassen worden, welchergestalten mit nächstem einige Commandirte verschiedener Regimenter in das Reich, und also auch in diesen Löbl. Schwäbischen Creyß auf Recroutirung abgehen würden ... Als wird dieses Allerhöchste Kayserliche Rescript seines ganzen Innhalts denen Hoch- und Löbl. Ständen in der zuversichtlichen Hoffnung andurch bekannt gemacht, daß sich ein jeder derselben möglichst bestreben werde, die Allerhöchste Kayserliche Intention hierunter in die Erfüllung zu bringen ... : Demnach von Ihro jezt regierenden Röm. Kayserl. Maj. an beeder des Löbl. Schwäbischen Creyses Ausschreibender Fürsten Hochfürstl. Eminenz und Herzogl. Durchlaucht unterm 4.ten Dec. a. praet. ein allergnädigstes Rescript dahin erlassen worden, welchergestalten mit Nächstem einige Commandirte verschiedener Regimenter in das Reich, und also auch in diesen Löbl. Schwäbischen Creyß auf Recroutirung abgehen würden ... als wird dieses Allerhöchste Kayserliche Rescript seines ganzen Innhalts denen Hoch- und Löbl. Ständen in der zuversichtlichen Hoffnung andurch bekannt gemacht, daß sich ein jeder derselben möglichst bestreben werde, die Allerhöchste Kayserliche Intention hierunter in die Erfüllung zu bringen ... : 1759-03-03 : Konrad Heiligen Römischen Kirche Sanctae Santa Maria del Popolo Kardinal-Priester Bischof Konstanz Reichs Groß-Kreuz Protektor Abt Szekszárd Ungarn Kastell infulierter Propst Eisgarn Karl Württemberg Mömpelgard Heidenheim Vlieses Kreises Ihrer jetzt Röm.-Kayserl. Röm.-Kaiserl. Römisch-Kayserlichen Römisch-Kaiserlichen Majestät beider beide Hochfürstliche Herzogliche am 4. Decembris Dezember anni praeteriti vorigen Jahres Reskript dahingehend welchergestalt welcherart wie nächstens Kommandierte Rekrutierung abgesandt also Kayserliche Kaiserliche Inhalts Hoch-Löbl. Hoch-Löblichen hierdurch bekanntgemacht Absicht hierbei erfüllen
    Reichskreis, Schwäbischer ; Konrad, Franz ; et al.
    1759
    Online Buch
  20. Von Gottes Gnaden, Franz Conrad, der Heil. Röm. Kirchen Titulo Stæ. Mariæ de Populo, Cardinal-Piester von Rodt, Bischoff zu Costanz, des Heil. Röm. Reichs Fürst, Herr der Reichenau und Oehningen, des hohen Johanniter-Ordens zu Malta Groß-Creuz und Protector, Abbt zu Szixard in Hungarn, und zu Castel-Barbata im Cremonesischen, auch infulirter Probst zu Eyßgarn in Oesterreich, [et]c. Carl, Herzog zu Würtemberg und Teck, Graf zu Mömpelgardt, Herr zu Heydenheim und Justingen [et]c. Ritter des goldenen Vliesses, und des Löbl. Schwäbis. Creyses General-Feld-Marschall, [et]c. Nachdeme sowohl aus des Kriegs-Commissarii Theobalds lezthin an ein Hoch-Fürstl. Creyß-Ausschreib-Amt erstatteten Musterungs-Relation, und denen beygefügt gewesenen Tabellen über das Löbl. Hohenzollern-Sigmaringischen Creyß Cuirassier-Regiment, als auch des Kriegs-Commissarii Zechen gleichmäßiger Relation über die Löbl. 4. Creyß Infanterie-Regimenter, zu ersehen gewesen, was für ein nahmhaffter Abgang sowohl an Mannschafft als Pferden, Montirung und andern Requisitis, sich ergeben habe: Als wird denen zu ermeldten Regimentern concurrirenden Hoch- und Löbl. Ständen hiebey der Auszug dessen, was einem jeden zu ergänzen zukommt, hiemit communiciret ... : Nachdeme sowohl aus des Kriegs-Commissarii Theobalds lezthin an ein Hoch-Fürstl. Creyß-Ausschreib-Amt erstatteten Musterungs-Relation, und denen beygefügt gewesenen Tabellen über das Löbl. Hohenzollern-Sigmaringischen Creyß Cuirassier-Regiment, als auch des Kriegs-Commissarii Zechen gleichmäßiger Relation über die Löbl. 4. Creyß Infanterie-Regimenter, zu ersehen gewesen, was für ein nahmhaffter Abgang sowohl an Mannschafft als Pferden, Montirung und andern Requisitis, sich ergeben habe: als wird denen zu ermeldten Regimentern concurrirenden Hoch- und Löbl. Ständen hiebey der Auszug dessen, was einem jeden zu ergänzen zukommt, hiemit communiciret ... : Konrad Heiligen Römischen Kirche Sanctae Santa Maria del Popolo Kardinal-Priester Bischof Konstanz Groß-Kreuz Protektor Abt Szekszárd Ungarn Kastell infulierter Propst Eisgarn Karl Württemberg Mömpelgard Heidenheim Vlieses Schwäbischen Kreises nachdem Kriegs-Kommissar letztens Hoch-Fürstliches Kreis-Ausschreib-Amt Kreisregierung Musterungsbericht den beigegefügt Löbliche Hohenzollern-Sigmaringische Creyß-Cuirassier-Regiment Kreis-Kürassier-Regiment Kriegs-Kommissars Zech übereinstimmender Creyß-Infanterie-Regimenter Kreis-Infanterie-Regimenter namhafter beträchtlicher Mannschaft Montierung Waffen anderen Requisiten Ausstattung also besagten genannten konkurrierenden entsprechenden Hoch-Löbl. Hoch-Löblichen hierbei hiermit kommuniziert mitgeteilt bei Kavallerie
    Reichskreis, Schwäbischer ; Konrad, Franz ; et al.
    1759
    Online Buch
xs 0 - 576
sm 576 - 768
md 768 - 992
lg 992 - 1200
xl 1200 - 1366
xxl 1366 -