Zum Hauptinhalt springen

Suchergebnisse

UB Katalog
Ermittle Trefferzahl…

Artikel & mehr
617 Treffer

Suchmaske

Suchtipp für den Bereich Artikel & mehr: Wörter werden automatisch mit UND verknüpft. Eine ODER-Verknüpfung erreicht man mit dem Zeichen "|", eine NICHT-Verknüpfung mit einem "-" (Minus) vor einem Wort. Anführungszeichen ermöglichen eine Phrasensuche.
Beispiele: (burg | schloss) -mittelalter, "berufliche bildung"

Das folgende Suchfeld wird hier nicht unterstützt: "Signatur / Strichcode".

Suchergebnisse einschränken oder erweitern

617 Treffer

Sortierung: 
  1. Von Gottes Gnaden Carl, Hertzog zu Würtemberg und Teck, Graf zu Mömpelgart, Herr zu Heydenheim, [et]c. Ritter des goldenen Vliesses, und des Löbl. Schwäbischen Creyses General-Feld-Marechall, &c. Lieber Getreuer! Demnach des Herrn Bischoffen zu Costanz Lbden, und Wir, als ausschreibende Fürsten des Löbl. Schwäbis. Creyses, wegen der häuffig und schädlichen Frucht-Ausfuhr, angebogenes Patent verfassen zu lassen, veranlaßt worden; Und Wir nun gnädigst wollen, daß solches in Unsern Fürstl. Landen ebenfalls behörig publicirt werden solle: Als ist hiemit Unser gnädigster Befehl an dich, du sollest ermeldtes Patent, das Wir dir zu dem Ende zugehen lassen, zu jedermanns Nachricht in der dir gnädigst anvertrauten Stadt und Amt unverzüglich verkünden ... : Demnach des Herrn Bischoffen zu Constanz Lbden, und Wir, als ausschreibende Fürsten des Löbl. Schwäbis. Creyses, wegen der häuffig und schädlichen Frucht-Ausfuhr, angebogenes Patent verfassen zu lassen, veranlaßt worden; Und Wir nun gnädigst wollen, daß solches in Unsern Fürstl. Landen ebenfalls behörig publicirt werden solle: als ist hiemit Unser gnädigster Befehl an dich, du sollest ermeldtes Patent, das Wir dir zu dem Ende zugehen lassen, zu jedermanns Nachricht in der dir gnädigst anvertrauten Stadt und Amt unverzüglich verkünden ... : Karl Herzog Württemberg Mömpelgard Heidenheim Vlieses Löblichen Kreises Generalfeldmarschall Bischofen Bischofs Bischof Konstanz Liebden Schwäbischen häufig häuffigen häufigen beigefügtes Unseren Fürstlichen Land gehörig gebührend publiziert verbreitet also hiermit sollst besagtes Zweck Kenntnis
    Württemberg ; Eugen, Karl ; et al.
    1749
    Online Buch
  2. Von Gottes Gnaden Carl Alexander, Hertzog zu Würtemberg und Teck, Graf zu Mömpelgardt, Herr zu Heydenheim [et]c. Ritter des Güldenen Vliesses, der Röm. Käyserl. Maj. des Heil. Röm. Reichs und des Löbl. Schwäb. Crayses General-Feld-Marechal, commandirender General in dem Königreich Servien, Præses der daselbstigen Administration, auch Obrister sowohl über zwey Käyserliche, als auch zwey Schwäbische Crayß-Regimenter zu Roß und Fuß [et]c. Lieber Getreuer. Nachdem über die Verpflegung der diesen Winter hindurch in dem Löbl. Schwäbisch. Creys zu stehen kommenden Kayserlichen Trouppen von Creyses wegen ein besonderer Inspector, und zwar der in Unsern Diensten stehende Cammer-Rath Romig ernennet worden, in dessen Incumbenz vornehmlich die Monathl. Abrechnung mit dem Kayserl. Commissariat einschläget ... Als ist Unser gnädigster Befehl hiemit, Du sollest bey Dir die ohneingestellte Verfügung thun, daß mit denen in dem Dir gnädigst anvertrauten Stadt und Amt einquartirten Kayserl. Trouppen auf die nunmehro verflossene Monathe, Octobr. Novembr. & Decembr. der an Dieselbe abgegebenen sowohl Mund- als Pferd-Portionen halber eine ordentliche ... Abrechnung getroffen, und solche ... mit ... Original-Quittungen ... an obgedacht Unsern der Zeit in Nürttingen sich aufhaltenden Cammer-Rath Romig ... übermacht- ... werden möge ... : Nachdem über die Verpflegung der diesen Winter hindurch in dem Löbl. Schwäbisch. Creys zu stehen kommenden Kayserlichen Trouppen von Creyses wegen ein besonderer Inspector, und zwar der in Unsern Diensten stehende Cammer-Rath Romig ernennet worden, in dessen Incumbenz vornehmlich die Monathl. Abrechnung mit dem Kayserl. Commissariat einschläget ... als ist Unser gnädigster Befehl hiemit, Du sollest bey Dir die ohneingestellte Verfügung thun, daß mit denen in dem Dir gnädigst anvertrauten Stadt und Amt einquartirten Kayserl. Trouppen auf die nunmehro verflossene Monathe, Octobr. Novembr. & Decembr. der an dieselbe abgegebenen sowohl Mund- als Pferd-Portionen halber eine ordentliche ... Abrechnung getroffen, und solche ... mit ... Original-Quittungen ... an obgedacht Unsern der Zeit in Nürttingen sich aufhaltenden Cammer-Rath Romig ... übermacht- ... werden möge ... : Karl Herzog Württemberg Mömpelgard Heidenheim Goldenen Vlieses Röm.-Käyserl. Röm.-Kaiserl. Römisch-Käyserlichen Römisch-Kaiserlichen Majestät Heiligen Römischen Löblich-Schwäbischen Löblichen Schwäbischen Kreises Generalfeldmarschall Kommandierender Serbien Vorsitzender dortigen Verwaltung Oberst Obrist zwei kaiserliche Kreisregimenter Kreis stehenden Kaiserlichen Truppen Inspektor Unseren Kammerrat ernannt Inkumbenz Zuständigkeit monatl. monatliche Kommissariat einschlägt fällt also hiermit sollst bei uneingestellte unverzügliche tun den einquartierten für nunmehr jetzt verflossenen zurückliegenden Monate Octobris Oktober Novembris November Decembris Dezember dieselben sie Mund-Portionen Mundrationen Essensrationen Futterrationen gemacht besagten Unseren zurzeit Nürtingen übergeben einreichen
    Württemberg ; Alexander, Karl ; et al.
    1734
    Online Buch
  3. Von Gottes Gnaden, Casimir Anton, Bischoff zu Costanz, des Heyl. Röm. Reichs Fürst, Herr der Reichenau und Oehningen [et]c. Carl, Herzog zu Würtemberg Teck, Graf zu Mömpelgardt, Herr zu Heydenheim, [et]c. Ritter des goldenen Vliesses, und des Löbl. Schwäbischen Creyses General-Feld-Marechall &c. Welchergestalten bey jüngst in des Heil. Römis. Reichs-Stadt Ulm abgehaltener allgemeiner Creyß-Versammlung der verbindliche Schluß gemeinsamlich dahin abgefaßt worden, das vom 1. May 1748. bis ult. Apr. 1749. umzulegen resolvirte Creyß-Extraordinarium, in denen beliebten 3. Fristen richtig ad Cassam abzuführen, und dardurch sowohl den allgemeinen Credit des Hochlöbl. Creyses, als die innerliche Verfassung desselben zu erhalten, solches wird denen Hoch- und Löbl. Ständen annoch in unentfallenem Andencken ruhen ... : Welchergestalten bey jüngst in des Heil. Römis. Reichs-Stadt Ulm abgehaltener allgemeiner Creyß-Versammlung der verbindliche Schluß gemeinsamlich dahin abgefaßt worden, das vom 1. May 1748. bis ult. Apr. 1749. umzulegen resolvirte Creyß-Extraordinarium, in denen beliebten 3. Fristen richtig ad cassam abzuführen, und dardurch sowohl den allgemeinen Credit des Hochlöbl. Creyses, als die innerliche Verfassung desselben zu erhalten, solches wird denen Hoch- und Löbl. Ständen annoch in unentfallenem Andencken ruhen ... : Kasimir Bischof Konstanz Heil. Heiligen Römischen Karl Württemberg Mömpelgard Heidenheim Vlieses Löblichen Kreises Generalfeldmarschall welchergestalt wie dass bei Heil.-Römis.-Reichs-Stadt Heiligen-Römischen-Reichs-Stadt Kreis-Versammlung Beschluss gemeinsam dahingehend Mai letzten 30. Aprilis April resolvierte beschlossene Kreis-Extraordinarium Kreissonderabgabe Raten Terminen zur Kasse dadurch Kredit Haushalt Etat innere Hoch-Löbl. Hoch-Löblichen noch gegenwärtigem Andenken lebhafter Erinnerung sein
    Reichskreis, Schwäbischer ; Anton, Kasimir ; et al.
    1748
    Online Buch
  4. Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Würtemberg und Teck, Graf zu Mömpelgart, Herr zu Heydenheim, [et]c. Ritter des goldenen Vliesses, und des Löbl. Schwäbischen Creyses General-Feld-Marechal, &c. Unsern Gruß zuvor, Lieber Getreuer! Ab denen Anlagen hast du des mehreren zu ersehen, welchergestalten ein Löbl. Schwäbischer Creys bey der jüngsthin in des Heil. Reichs Statt Ulm fürgewesenen allgemeinen Creys-Versammlung unterm 20sten Aug. und 3ten elapsi resolviret, die sowohl wegen Abstellung der seit einigen Jahren her von denen Turgöwern [et]c. unternommenen unbefugten Verführung ihrer Weinen auf den Reichs-Boden, besonders aber in den Löbl. Schwäbischen Creys, und damit vorgegangenen Verfälschung den 26. May 1746. erlassene Verordnung, als auch in Ansehung der unterbleibenden Ausfuhr des Garns und Flachses aus nur bemeldtem Löbl. Schwäbischen Creys unterm 6. Sept. 1724. und 19. Julii 1732. gemachte Vorkehrung zu renoviren ... : Ab denen Anlagen hast du des Mehreren zu ersehen, welchergestalten ein Löbl. Schwäbischer Creys bey der jüngsthin in des Heil. Reichs Statt Ulm fürgewesenen allgemeinen Creys-Versammlung unterm 20sten Aug. und 3ten elapsi resolviret, die sowohl wegen Abstellung der seit einigen Jahren her von denen Turgöwern [et]c. unternommenen unbefugten Verführung ihrer Weinen auf den Reichs-Boden, besonders aber in den Löbl. Schwäbischen Creys, und damit vorgegangenen Verfälschung den 26. May 1746. erlassene Verordnung, als auch in Ansehung der unterbleibenden Ausfuhr des Garns und Flachses aus nur bemeldtem Löbl. Schwäbischen Creys unterm 6. Sept. 1724. und 19. Julii 1732. gemachte Vorkehrung zu renoviren ... : Karl Württemberg Mömpelgard Heidenheim Vlieses Löblichen Kreises Generalfeldmarschall Unseren aus mehrfach welchergestalt wie dass Löblicher Kreis bei jüngst neulich Heiligen Stadt stattgefundenen Kreiversammlung am 20. Augusti August 3. vergangenen letzten Monats resolviert beschlossen Torgauern Ausführung Ausfuhr Weine Mai Betracht besagtem vom Septembris September Juli renovieren erneuern novellieren
    Württemberg ; Eugen, Karl
    1748
    Online Buch
  5. Von Gottes Gnaden, Carl Rudolph, Hertzog zu Würtemberg und Teck, Graf zu Mömpelgart, Herr zu Heydenheim, [et]c. Der Röm. Kayserl. Majestät General-Feld-Marechal, und Obrister über ein Kayserl. Dragoner-Regiment, Ritter des Königl. Dänischen Elephanten Ordens; Administrator und Ober-Vormunder, [et]c. Lieber Getreuer! Demnach einige Zeit her wahrzunehmen gewesen, daß sich wiederum neue und gantz ohnleidentliche Confusiones, wider die in dem Löbl. Schwäbischen Creys fürgenommene, und von Sr. Kayserl. Majestät allergnädigst bestättigte Devalvation der Gold- und Silber-Sorten hervor thun, indeme die Gold-Sorten oder sogenannte Caroliner wenigsten theils in dem Valor, worauf sie durch gedachte Devalvation gesetzet, sondern nach bloßer Willkür geringer angenommen, oder gar geäussert, hingegen die Silber-Müntzen zu gröstem Unstatten des Publici aufgewechselt, verschmeltzt, ja wohl gar gefährlicher Dingen aus dem Creyß hinaus verführet werden. Und nun zur Vorbeugung dieses neu einreissenden Unheils die auf dermahligem Creyß-Convent versammlete Hoch- und Löbl. Stände des Schwäbischen Creyses bewogen worden, anligendes Patent durch den Druck bekannt machen zu lassen ... Als hast du solches nicht nur an behörigen Orten zu affigiren, sondern auch dich sträcklich darnach zu achten ... : Demnach einige Zeit her wahrzunehmen gewesen, daß sich wiederum neue und gantz ohnleidentliche Confusiones, wider die in dem Löbl. Schwäbischen Creys fürgenommene, und von Sr. Kayserl. Majestät allergnädigst bestättigte Devaluation der Gold- und Silber-Sorten hervor thun, indeme die Gold-Sorten oder sogenannte Caroliner wenigsten Theils in dem Valor, worauf sie durch gedachte Devaluation gesetzet, sondern nach bloßer Willkür geringer angenommen, oder gar geäussert, hingegen die Silber-Müntzen zu gröstem Unstatten des Publici aufgewechselt, verschmeltzt, ja wohl gar gefährlicher Dingen aus dem Creyß hinaus verführet werden. Und nun zur Vorbeugung dieses neu einreissenden Unheils die auf dermahligem Creyß-Convent versammlete Hoch- und Löbl. Stände des Schwäbischen Creyses bewogen worden, anligendes Patent durch den Druck bekannt machen zu lassen ... als hast du solches nicht nur an behörigen Orten zu affigiren, sondern auch dich sträcklich darnach zu achten ... : Herzog Württemberg Mömpelgard Heidenheim Röm.-Kayserl. Röm.-Kaiserl. Römisch-Kayserlichen Römisch-Kaiserlichen Generalfeldmarschall Oberst Obrist Kayserliches Kaiserliches Königlich-Dänischen Elefantenordens Obervormund seit einiger ganz unleidliche Konfusionen Verwirrungen gegen Löblichen Kreis vorgenommene Seiner bestätigte Abwertung Goldsorten tun hervortun indem sogenannten Karoliner Fällen Teils Wert gesetzt ausgegeben Silbermünzen größtem Unzuträglichkeit Allgemeinheit eingetauscht verschmelzt eingeschmolzen gefährlicherweise verführt ausgeführt dermaligem jetzigem Kreiskonvent versammelten Hochlöblichen Löblichen Kreises anliegendes beiliegendes bekanntmachen also gehörigen passenden affigieren anzuschlagen genauestens danach richten
    Württemberg ; Rudolph, Carl
    1737
    Online Buch
  6. Von Gottes Gnaden, Carl Alexander, Hertzog zu Würtemberg und Teck, [et]c. [et]c. Graf zu Mömpelgart, Herr zu Heydenheim [et]c. Ritter des güldenen Vliesses, Der Röm. Kayserl. Majestät des H. Röm. Reichs, und des Löbl. Schwäbischen Crayses General-Feld-Marechall, commandirender General in dem Königreich Servien, Præses der daselbstigen Administration, und Obrister sowohl über zwey Kayserl. als auch zwey Schwäbische Creyß-Regimenter zu Roß und Fuß [et]c. [et]c. Unsern Gruß zuvor, Liebe Getreue! Es ist zwar auf unser sub dato 16. Febr. a.c. in das Land erlassenes Fürstl. General-Rescript unter andern erlittenen Krieg-Cösten allbereits auch und zwar mehestens nur summariè von jedem Stadt und Amt zu dem Landschafftlichen Commissariat berichtet worden, wie hoch die Creys-Land-Außwahls-Cösten sich beloffen haben; Nachdeme es aber an deme ist, daß man zur Nachsuchung der Bonification und Gleichstellung solcher Land-Außwahls-Cösten bey Löbl. Creyß, dieselbige specificè zuwissen ohnumgänglich nöthig hat, um bey gegenwärtigem Convent eines Löbl. Schwäbischen Creyses selbige behörig liquidiren zu können; Als ist unser Gnädigster Befehl hiemit, ihr sollet über ermeldte Cösten eine ordentliche Specification nach beyliegendem Modell Nro. 1. dergestalten begreiffen, daß darinnen außführlich gemeldt werde: 1.) Wie viel Ober- und Unter-Officiers auch Gemeine von dem Euch gnädigst anvertrauten Stadt und Amt zu der im Früh-Jahr Anno 1735. errichteten Creyß-Landes-Außwahl würcklich gestellt worden ... : Es ist zwar auf unser sub dato 16. Febr. a.c. in das Land erlassenes Fürstl. General-Rescript unter andern erlittenen Krieg-Cösten allbereits auch und zwar mehestens nur summariè von jedem Stadt und Amt zu dem Landschafftlichen Commissariat berichtet worden, wie hoch die Creys-Land-Außwahls-Cösten sich beloffen haben; Nachdeme es aber an deme ist, daß man zur Nachsuchung der Bonification und Gleichstellung solcher Land-Außwahls-Cösten bey Löbl. Creyß, dieselbige specificè zuwissen ohnumgänglich nöthig hat, um bey gegenwärtigem Convent eines Löbl. Schwäbischen Creyses selbige behörig liquidiren zu können; als ist unser Gnädigster Befehl hiemit, ihr sollet über ermeldte Cösten eine ordentliche Specification nach beyliegendem Modell Nro. 1. dergestalten begreiffen, daß darinnen außführlich gemeldt werde: 1.) wie viel Ober- und Unter-Officiers auch Gemeine von dem Euch gnädigst anvertrauten Stadt und Amt zu der im Früh-Jahr Anno 1735. errichteten Creyß-Landes-Außwahl würcklich gestellt worden ... : Karl Herzog Württemberg Mömpelgard Heidenheim Goldenen Vlieses Röm.-Kayserl. Röm.-Kaiserl. Römisch-Kayserlichen Römisch-Kaiserlichen Heiligen Römischen Löblichen Kreises Generalfeldmarschall Kommandierender Serbien Vorsitzender dortigen Verwaltung Oberst Obrist zwei kayserliche kaiserliche Kreisregimenter Unseren am Februarii Februar anno currente dieses Jahres landesweit öffentlich Fürstliches Generalreskript Rundschreiben anderen Kriegskosten bereits meistens summarisch Landschaftlichen Kommissariat Kreis-Land-Auswahls-Kosten belaufen nachdem demnach Ermittlung Bonifikation Vergütung bei Löblichem Kreis spezifisch genau wissen unumgänglich nötig Konvent gehörig richtig liquidieren abrechnen also hiermit sollt besagte Kosten Spezifikation Übersicht beiliegendem dergestalt derart so begreifen erfassen darin ausführlich gemeldet wird viele Ober-Officiers Oberoffiziere Unteroffiziere Soldaten wirklich
    Württemberg ; Alexander, Karl
    1736
    Online Buch
  7. Von Gottes Gnaden Carl, Hertzog zu Würtemberg und Teck, Graf zu Mömpelgardt, Herr zu Heydenheim, [et]c. Ritter des goldenen Vliesses, und des Löbl. Schwäbischen Creyses General-Feld-Marechal-Lieutenant, &c. Lieber Getreuer! Nachdeme zwischen dem Chur-Fürstl. Hauß Pfaltz und dem Löbl. Schwäbischen Creyß unterm 22. Julii h.a. das in Copia hiebey liegende Cartel wegen mutueller Auslieferung derer Deserteurs von beyderseitigen Trouppen errichtet und festgestellet worden, und Wir nun gnädigst wollen, daß solches in Unserm Fürstl. Hertzogthum und Landen publicirt, und bey Vorfallenheiten alles nach seinen Puncten beobachtet werden solle; Als ist unser Befehl hiemit, du sollest deinen Amts-Untergebenen dieses Cartel eröffnen ... : Nachdeme zwischen dem Chur-Fürstl. Hauß Pfaltz und dem Löbl. Schwäbischen Creyß unterm 22. Iulii h.a. das in Copia hiebey liegende Cartel wegen mutueller Auslieferung derer Deserteurs von beyderseitigen Trouppen errichtet und festgestellet worden, und Wir nun gnädigst wollen, daß solches in Unserm Fürstl. Hertzogthum und Landen publicirt, und bey Vorfallenheiten alles nach seinen Puncten beobachtet werden solle; als ist unser Befehl hiemit, du sollest deinen Amts-Untergebenen dieses Cartel eröffnen ... : Karl Herzog Württemberg Mömpelgard Heidenheim Vlieses Löblichen Kreises Generalfeldmarschall-Leutnant nachdem Kur-Fürstlichen Haus Pfalz Löblichen Kreis am Juli hoc anno dieses Jahres Kopie hierbei hier beiliegende Kartell gegenseitiger der Deserteure beiderseitigen beiden Truppen festgestellt beschlossen Unserem Herzogtum Land publiziert veröffentlicht verbreitet bei Vorkommnissen Anlässen Gelegenheit Punkten beachtet also hiermit sollst
    Württemberg ; Eugen, Karl
    1744
    Online Buch
  8. Von Gottes Gnaden Carl Alexander, Hertzog zu Würtemberg und Teck, Graf zu Mömpelgardt, Herr zu Heydenheim [et]c. Ritter des Güldenen Vliesses, der Röm. Käyserl. Maj. des Heil. Röm. Reichs und des Löbl. Schwäb. Crayses General-Feld-Marechal, commandirender General in dem Königreich Servien, Præses der daselbstigen Administration, auch Obrister sowohl über zwey Käyserliche, als auch zwey Schwäbische Crayß-Regimenter zu Roß und Fuß [et]c. Lieber Getreuer. Nachdeme Wir gnädigst wollen, daß der disseitige Beytrag zu dem Schantz-Wesen auf dem Schwartz-Wald, auf Art und Weise wie solches vermög beyliegenden Puncten von dem Löbl. Schwäbischen Crayß desideriret wird, genau und ordentlich von denen Beamten consigniret und zu der Landschafft eingeschicket werden solle, damit daraufhin deren Vergüthung behöriger Orten nachgesuchet werden kan; So wirst du hierdurch nachdrücklich erinnert, du sollest diese Unsere gnädigste Willens-Meynung nach solcher Anlag gebührend vollziehen ... : Nachdeme Wir gnädigst wollen, daß der disseitige Beytrag zu dem Schantz-Wesen auf dem Schwartz-Wald, auf Art und Weise wie solches vermög beyliegenden Puncten von dem Löbl. Schwäbischen Crayß desideriret wird, genau und ordentlich von denen Beamten consigniret und zu der Landschafft eingeschicket werden solle, damit daraufhin deren Vergüthung behöriger Orten nachgesuchet werden kan; So wirst du hierdurch nachdrücklich erinnert, du sollest diese Unsere gnädigste Willens-Meynung nach solcher Anlag gebührend vollziehen ... : Karl Herzog Württemberg Mömpelgard Heidenheim Goldenen Vlieses Röm.-Käyserl. Röm.-Kaiserl. Römisch-Käyserlichen Römisch-Kaiserlichen Majestät Heiligen Römischen Löblich-Schwäbischen Löblichen Kreises Generalfeldmarschall Kommandierender Serbien Vorsitzender dortigen Verwaltung Oberst Obrist zwei kaiserliche Kreisregimenter nachdem demnach diesseitige Beitrag unsererseits Schanzwesen im Schwarzwald vermögens mittels beiliegenden Punkten Kreis desideriert gewünscht den konsigniert aufgezeichnet Landschaft Landständevertretung eingeschickt soll Vergütung an betroffen nachgesucht eingeholt kann sollst Willensmeinung Willen Anlage Abgabe Umlage
    Württemberg ; Alexander, Karl
    1735
    Online Buch
  9. Von Gottes Gnaden, Carl Friderich, Hertzog zu Würtemberg und Teck, auch in Schlesien zu Oels und Bernstadt, Graf zu Mömpelgardt, Herr zu Heydenheim, Sternberg, Medzibohr und des Freyen Königl. Burg-Lehens Auras, [et]c. Ritter des Königl. Polnischen weissen Adler-Ordens; Administrator und Ober-Vormunder, [et]c. Unsern Gruß zuvor, Liebe Getreue! Nachdeme von dem Ertz-Hertzoglichen Hauß Oesterreich hin und wider Werbungen bereits angerichtet worden, und noch ferners angeordnet- somit die angeworbene Recrouten und dabey Commanndirte alte Mannschafft, durch die veranstalltete Transports der Löbl. Schwäbis. Crayß, so folglich auch Unsere Vormundschafftliche Lande betroffen werden, Und nun von Löbl. Schwäbischen Crayses wegen ... die Disposition dahin gemacht worden, daß ... der Transitus innoxius nicht versaget- sondern dergestalten verstattet werde, daß ... denen Leuthen jedesmahlen ein Königl. Commissarius ... zugegeben werden solle ... Als lassen Wir Euch diese gemachte Crayß-Disposition hiermit in Gnaden und dahin ohnverhalten, damit Ihr Euch bey vorfallenden dergleichen Marchen darnach zu achten wissen möget ... : Nachdeme von dem Ertz-Hertzoglichen Hauß Oesterreich hin und wider Werbungen bereits angerichtet worden, und noch ferners angeordnet- somit die angeworbene Recrouten und dabey commanndirte alte Mannschafft, durch die veranstalltete Transports der Löbl. Schwäbis. Crayß, so folglich auch Unsere Vormundschafftliche Lande betroffen werden, und nun von Löbl. Schwäbischen Crayses wegen ... die Disposition dahin gemacht worden, daß ... der transitus innoxius nicht versaget- sondern dergestalten verstattet werde, daß ... denen Leuthen jedesmahlen ein Königl. Commissarius ... zugegeben werden solle ... als lassen Wir Euch diese gemachte Crayß-Disposition hiermit in Gnaden und dahin ohnverhalten, damit Ihr Euch bey vorfallenden dergleichen Marchen darnach zu achten wissen möget ... : Karl Friedrich Herzog Württemberg Mömpelgard Heidenheim Metzibor Freien Königlichen Königlich-Polnischen Weißen-Adler-Ordens Obervormund Staatsvormund nachdem Erzherzoglichen Haus wieder ausgerichtet ferner angeworbenen Rekruten dabei kommandierte entsandte Mannschaft veranstalteten Transporte Löbliche Schwäbische Kreis Vormundschaftlichen Länder Löblich-Schwäbischen Kreises Planung Entscheidung Durchmarsch versagt dergestalt so gestattet den Leuten jedesmal Königlicher Kommissar mitgegeben also Kreis-Disposition Kreisentscheidung unverhalten wissen bei stattfindenden Märschen daran danach richten halten mögt
    Württemberg ; Friedrich, Karl
    1741
    Online Buch
  10. Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Würtemberg und Teck, Graf zu Mömpelgart, Herr zu Heydenheim und Justingen, [et]c. Ritter des goldenen Vliesses, und des Löbl. Schwäbischen Creyses General-Feld-Marechal, &c. Unsern Gruß zuvor, Lieber Getreuer! Wir haben Uns zwar bishero ernstlich angelegen seyn lassen, des Löbl. Schwäbis. Creyses unterm 26. Junii a.p. publicirte- und von Uus [!] sub dato 22. Aug. nachhin wiederhohlte Provisional-Verordnung, wegen des übermäßig gestaigerten Cours einig auswärtig- sonderheitlich Französischer Gold- und Silber-Sorten und deren einstweiligen Devalvation, nicht nur bey allen Unsern Herrschafftlichen und andern publiquen Cassen in behöriger Würckung zu erhalten, sondern auch andere benachbarte Hoch- und Löbl. Reichs- und Creyß-Mitstände, allwo dieses Ubel ebenfalls eingerissen, zu einer gleichmäßig heilsamen Remedur zu veranlassen. Sintemahlen aber dieses Provisorium und dessen Verkündung von Seiten der Nachbarschafft eines Theils nicht mit anbeliebet, und andern Theils in denen Schwäbischen Creyß-Landen selbsten fast nirgends befolget worden .... So finden Wir uns bewogen ... bis auf weitere Verordnung das in denen ausgegangenen Patenten vom 26. Jun. und 22. Aug. enthaltene Verbott dahin zu limitiren, daß 1.) Die Französis. Schild-Louisd’or pro - 9. fl. 50. kr. ... sowohl bei denen samtl. Cassen als im gemeinen Handel und Wandel einsweilen wiederum angenommen werden sollen ... : Wir haben Uns zwar bishero ernstlich angelegen seyn lassen, des Löbl. Schwäbis. Creyses unterm 26. Iunii a.p. publicirte- und von Uus sub dato 22. Aug. nachhin wiederhohlte Provisional-Verordnung, wegen des übermäßig gestaigerten Cours einig auswärtig- sonderheitlich Französischer Gold- und Silber-Sorten und deren einstweiligen Devalvation, nicht nur bey allen Unsern herrschafftlichen und andern publiquen Cassen in behöriger Würckung zu erhalten, sondern auch andere benachbarte Hoch- und Löbl. Reichs- und Creyß-Mitstände, allwo dieses Ubel ebenfalls eingerissen, zu einer gleichmäßig heilsamen Remedur zu veranlassen. Sintemahlen aber dieses Provisorium und dessen Verkündung von Seiten der Nachbarschafft eines Theils nicht mit anbeliebet, und andern Theils in denen Schwäbischen Creyß-Landen selbsten fast nirgends befolget worden .... so finden Wir uns bewogen ... bis auf weitere Verordnung das in denen ausgegangenen Patenten vom 26. Iun. und 22. Aug. enthaltene Verbott dahin zu limitiren, daß 1.) die Französis. Schild-Louisd’or pro - 9. fl. 50. kr. ... sowohl bei denen samtl. Cassen als im gemeinen Handel und Wandel einsweilen wiederum angenommen werden sollen ... : 1753-01-02 : Karl Württemberg Mömpelgard Heidenheim Vlieses Löblichen Kreises Generalfeldmarschall Unseren bisher ernsthaft sein bemüht am Juni anno praeterito publizierte erlassene vergangenen Jahres mit Datum vom Augusti August danach wiederholte vorläufige gesteigerten Kurs einiger auswärtiger insbesondere besonders Gold-Sorten einstweiliger Devaluation Entwertung Abwertung bei Unseren herrschaftlichen anderen öffentlichen Kassen gehöriger gebührender Wirkung Hoch-Löbl. Hoch-Löbliche Reichs-Mitstände Kreis-Mitstände wo Übel heilbringenden nützlichen Abhilfe weil da Nachbarschaft Teils angenommen gebilligt den Kreis-Landen Kreis-Ländern selbst befolgt erlassenen Juni Verbot limitieren begrenzen französischen Schild-Louis d'or Gulden Kreuzer sämtl. sämtlichen allen Kassen allgemeinen Verkehr einstweilen wieder
    Württemberg ; Eugen, Karl
    1753
    Online Buch
  11. Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Würtemberg und Teck, Graf zu Mömpelgardt, Herr zu Heydenheim [et]c. Ritter des goldenen Vliesses und des Löbl. Schwäbischen Creyses General-Feld-Marechal, &c. Lieber Getreuer! Dir ist allbereits sattsam bekannt, mit was ausnehmender und unabläßig Landes-Vätterlicher Sorgfalt so wohl Unsere glorwürdigste Vorfordern am Regiment- als auch Wir das in Unser Hertzogthum, auch gesammte Löbl. Schwäbis. Creyses Lande sich eingeschlichene höchstschädliche Jauner- und Vaganten-Gesindel durch zerschidene Mandata, vielfältige geschärffte Verordnungen und vorgekehrte Exemplarische Bestraffungen abzutreiben und gäntzlich auszurotten, immerhin bedacht gewesen, auch zu dem Ende erst jüngsthin wiederhohlte General-Straiffe mittelst Unterstützung der Creys-Trouppen nicht ohne sonderliche Mühe und beträchtliche Unkosten vornehmen lassen, und samtlich beygefangene verdächtige Personen in das Zucht-Haus nach Ludwigsburg condemniret haben ... : Dir ist allbereits sattsam bekannt, mit was ausnehmender und unabläßig landes-vätterlicher Sorgfalt so wohl Unsere glorwürdigste Vorfordern am Regiment- als auch Wir das in Unser Hertzogthum, auch gesammte Löbl. Schwäbis. Creyses Lande sich eingeschlichene höchstschädliche Jauner- und Vaganten-Gesindel durch zerschidene Mandata, vielfältige geschärffte Verordnungen und vorgekehrte exemplarische Bestraffungen abzutreiben und gäntzlich auszurotten, immerhin bedacht gewesen, auch zu dem Ende erst jüngsthin wiederhohlte General-Straiffe mittelst Unterstützung der Creys-Trouppen nicht ohne sonderliche Mühe und beträchtliche Unkosten vornehmen lassen, und samtlich beygefangene verdächtige Personen in das Zucht-Haus nach Ludwigsburg condemniret haben ... : Karl Württemberg Mömpelgard Heidenheim Vlieses Löblichen Kreises Generalfeldmarschall bereits zur Genüge landes-väterlicher Fürsorge sowohl glorwürdigsten Vorgänger Regierung Herzogtum gesamte Land höchst schädliche Jauner-Gesindel Gauner-Gesindel verschiedene Mandate geschärfte verschärfte vorgenommene Bestrafungen vertreiben gänzlich Zweck jüngst kürzlich wiederholte General-Streife General-Streifen allgemeine Streifzüge mittels Kreis-Truppen besondere sämtlich sämtliche alle beigefangene beigefangenen verhafteten kondemniert verbannt
    Württemberg ; Eugen, Karl
    1747
    Online Buch
  12. Von Gottes Gnaden Eberhard Ludwig, Hertzog zu Würtemberg und Teck, [et]c. Graf zu Mömpelgart, Herr zu Heydenheim [et]c. Der Röm. Kayserl. Majestät, des Heil. Röm. Reichs und des Löbl. Schwäbischen Crayses General-Feld-Marechal, auch Obrister so wohl über ein Kayserl. Dragoner- als Schwäbisch-Crayß-Regiment zu Fuß, [et]c. Lieber Getreuer. Wir haben zwar gäntzlich gehofft, es werde der grossen Unordnung im Müntz-Wesen, wegen der häuffig eingeschlichenen schlechten Schied-Müntzen, durch Unsere letzthin mehrfältig ins Land, in Conformitaet deß beym letztern Löbl. Schwäbischen Creyß-Convent abgefasten Conclusi, ausgelassene Verordnungen, gesteurt- und nicht allein solche ringhaltige Geld-Sorten völlig hinweg geschafft- sondern auch das nöthige Surrogatum dafür nach und nach zu wegen gebracht werden; Nachdeme Wir aber höchst-mißfällig wahrnehmen, daß der, bey unumgänglich nöthig befundener Verruffung besagter schlechten Schied-Müntzen, resultirende Verlust, mehrentheils auff den gemeinen armen Mann fallen, und deßwegen bey demselben grosse Beschwerden und Lamentationen- im gemeinen Handel und Wandel aber, allerhand Ungelegenheit- Zänckerey- und Thätlichkeiten entstehen wollen ... Als haben Wir … Uns gnädigst resolvirt … den von der höchstnöthig gewesenen Verruffung der ringhaltigen Schied-Müntzen redundirenden Verlust, als einen gemeinen Land-Schaden, dergestalten annehmen zu lassen, daß selbiger Unseren Städt und Aemtern, durch Landschafftliche Abrechnung an ihren Ausständen und extra-ordinari Steuren … abgeschrieben werden … : Wir haben zwar gäntzlich gehofft, es werde der grossen Unordnung im Müntz-Wesen, wegen der häuffig eingeschlichenen schlechten Schied-Müntzen, durch Unsere letzthin mehrfältig ins Land, in Conformitaet deß beym letztern Löbl. Schwäbischen Creyß-Convent abgefasten Conclusi, ausgelassene Verordnungen, gesteurt- und nicht allein solche ringhaltige Geld-Sorten völlig hinweg geschafft- sondern auch das nöthige Surrogatum dafür nach und nach zu wegen gebracht werden; Nachdeme Wir aber höchst-mißfällig wahrnehmen, daß der, bey unumgänglich nöthig befundener Verruffung besagter schlechten Schied-Müntzen, resultirende Verlust, mehrentheils auff den gemeinen armen Mann fallen, und deßwegen bey demselben grosse Beschwerden und Lamentationen- im gemeinen Handel und Wandel aber, allerhand Ungelegenheit- Zänckerey- und Thätlichkeiten entstehen wollen ... Als haben Wir … Uns gnädigst resolvirt … den von der höchstnöthig gewesenen Verruffung der ringhaltigen Schied-Müntzen redundirenden Verlust, als einen gemeinen Land-Schaden, dergestalten annehmen zu lassen, daß selbiger Unseren Städt und Aemtern, durch Landschafftliche Abrechnung an ihren Ausständen und extra-ordinari Steuren … abgeschrieben werden … : Herzog Württemberg Wurtemberg Mömpelgard Heidenheim Röm.-Kayserl. Römisch-Kaiserl. Römisch-Kayserlichen Römisch-Kaiserlichen Heiligen Römischen Löblichen Kreises Generalfeldmarschall Obrist Oberst sowohl Kayserliches Kaiserl. Kaiserliches Dragonerregiment Schwäbisch-Kreis-Regiment gänzlich sehr Münzwesen häufig Scheidemünzen zuletzt letztens mehrfach öffentlichen Konformität Übereinstimmung beim letzten Kreiskonvent abgefassten Beschlusses ausgelassenen erlassenen gesteuert geringhaltige geringhaltigen minderwertigen hingweggeschafft beseitigt nötige Ersatz zuwege geschaffen nachdem bei nötig Verrufung Entwertung Rückruf Einziehung schlechter resultierende größtenteils auf entfallen deswegen Lamentationen Klagen Ungelegenheiten Pleiten Zänkerei- Zänkereien Streitigkeiten Tätlichkeiten also entschieden höchstnötig höchst nötig redundierenden sich ergebenden dergestalt derart Städten landschaftliche extraodinairen extraordinären außerordentlichen Steuern Extra-Ordinari-Steuren Sondersteuern
    Württemberg ; Ludwig, Eberhard
    1726
    Online Buch
  13. Von Gottes Gnaden, Carl Alexander, Hertzog zu Würtemberg und Teck, Graf zu Mömpelgardt, Herr zu Heydenheim [et]c. Ritter des Güldenen Vliesses, der Röm. Käyserl. Maj. des Heil. Röm. Reichs und des Löbl. Schwäb. Crayses General-Feld-Marechal, Commandirender General in dem Königreich Servien, Præses der daselbstigen Administration, auch Obrister sowohl über zwey Kayserliche, als auch zwey Schwäbische Crayß-Regimenter zu Roß und Fuß, [et]c. Lieber Getreuer! Was vor mehrfältig nicht nur von Löbl. Schwäbischen Creyses- sondern auch Unsertwegen erlassene Verordnungen und Verbotte, nebst einer darauf gesetzten Straffe sowohl wegen der hie und da einige Jahr hero sich eingeschlichenen fremden- und ins besondere der Preußischen Werbungen, als auch der Desertionen bey Unserer regulirten Miliz durch den Druck erlassen worden, das ist Dir nur mehr als zu wohl bekannt ... : Was vor mehrfältig nicht nur von Löbl. Schwäbischen Creyses- sondern auch Unsertwegen erlassene Verordnungen und Verbotte, nebst einer darauf gesetzten Straffe sowohl wegen der hie und da einige Jahr hero sich eingeschlichenen fremden- und ins besondere der preußischen Werbungen, als auch der Desertionen bey Unserer regulirten Miliz durch den Druck erlassen worden, das ist Dir nur mehr als zu wohl bekannt ... : 1737-01-25 : Karl Herzog Württemberg Mömpelgard Heidenheim Goldenen Vlieses Röm.-Käyserl. Röm.-Kaiserl. Römisch-Käyserlichen Römisch-Kaiserlichen Majestät Heiligen Römischen Majestät Löblich-Schwäbischen Löblichen Kreises Generalfeldmarschall Kommandierender Serbien Vorsitzender dortigen Verwaltung Oberst Obrist zwei kaiserliche Kreisregimenter für mehrfach Verbote Strafe hier seit einigen Jahren insbesondere bei regulierten aufgestellten veröffentlicht
    Württemberg ; Alexander, Karl
    1737
    Online Buch
  14. Von Gottes Gnaden Carl Alexander, Hertzog zu Würtemberg und Teck, Graf zu Mömpelgart, Herr zu Heydenheim, [et]c. Ritter des Güldenen Vliesses; der Röm. Kayserl. Majestät, des Heil. Röm. Reichs, und des Löbl. Schwäbischen Creyses General-Feld-Marschall, Commandirender General in dem Königreich Servien, und Præses der daselbstigen Administration, auch Obrister so wohl über zwey Kayserl. als zwey Schwäbische Creys-Regimenter zu Roß und Fuß, [et]c. Lieber Getreuer! Was bey dem jüngsthin in des H. Röm. Reichs-Stadt Ulm abgehaltenen allgemeinen Löbl. Schwäbischen Cräys-Convent wegen des hier und da in diesem Crayß herum ziehenden Herren-losen und andern liederlichen Jauner- und Diebs-Gesinds verabredet und gemeinschafftlich abgeschlossen worden; ein solches hast du aus beygehendem sub dato 12. Octobr. a.c. erlassenen Patent in mehrerem zu ersehen … : Was bey dem jüngsthin in des H. Röm. Reichs-Stadt Ulm abgehaltenen allgemeinen Löbl. Schwäbischen Cräys-Convent wegen des hier und da in diesem Crayß herum ziehenden Herren-losen und andern liederlichen Jauner- und Diebs-Gesinds verabredet und gemeinschafftlich abgeschlossen worden; ein solches hast du aus beygehendem sub dato 12. Octobr. a.c. erlassenen Patent in Mehrerem zu ersehen … : Karl Herzog Württemberg Mömpelgard Heidenheim Goldenen Vlieses Röm.-Kayserl. Röm.-Kaiserl. Römisch-Kayserlichen Römisch-Kaiserlichen Heiligen Römischen Löblichen Kreises Kommandierender Serbien Vorsitzender dortigen Verwaltung Oberst Obrist sowohl zwei kayserliche kaiserliche Kreisregimenter bei jüngst Kreiskonvent dort Kreis herumziehenden umherziehenden anderen Gauner- Jauner-Gesinds Gaunergesindels Diebsgesindels gemeinschaftlich beschlossen beigehendem beiliegendem am Octobris Oktober anno currente dieses Jahres mehrfach
    Württemberg ; Alexander, Karl
    1736
    Online Buch
  15. Von Gottes Gnaden Carl Alexander, Hertzog zu Würtemberg und Teck, Graf zu Mömpelgart, Herr zu Heydenheim, [et]c. Ritter des Güldenen Vliesses; der Röm. Kayserl. Majestät, des Heil. Röm. Reichs, und des Löbl. Schwäbischen Creyses General-Feld-Marschall, Commandirender General in dem Königreich Servien, und Præses der daselbstigen Administration, auch Obrister so wohl über zwey Kayserl. als zwey Schwäbische Creys-Regimenter zu Roß und Fuß, [et]c. Lieber Getreuer! Aus dem beygehenden des Löbl. Schwäbischen Creyses Patent d.d. 28. Jan. lauffenden Jahrs, ist des mehrern zu ersehen, was wegen des ohngründeten Gerüchts, als ob eine Devalvation der einige zeithero ausgeprägten Gold- und Silber-Müntz-Sorten obhanden wäre, verfügt worden ... : Aus dem beygehenden des Löbl. Schwäbischen Creyses Patent d.d. 28. Ian. lauffenden Jahrs, ist des Mehrern zu ersehen, was wegen des ohngründeten Gerüchts, als ob eine Devalvation der einige zeithero ausgeprägten Gold- und Silber-Müntz-Sorten obhanden wäre, verfügt worden ... : Karl Herzog Württemberg Mömpelgard Heidenheim Goldenen Vlieses Röm.-Kayserl. Röm.-Kaiserl. Römisch-Kayserlichen Römisch-Kaiserlichen Heiligen Römischen Löblichen Kreises Kommandierender Serbien Vorsitzender dortigen Verwaltung Oberst Obrist zwei kayserliche kaiserliche Kreis-Regimenter beigehenden beiliegenden de dato vom Januar Ianuarii laufenden Jahres Mehreren mehrfach ungegründeten unbegründeten Devaluation Entwertung Abwertung vor einiger Zeit geprägten Gold-Müntz-Sorten Goldmünzsorten Silber-Münz-Sorten vorhanden stattgefunden geschehen vorgenommen
    Württemberg ; Alexander, Karl
    1736
    Online Buch
  16. Württemberg ; Alexander, Karl
    1736
    Online Buch
  17. Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Würtemberg und Teck, Graf zu Mömpelgart, Herr zu Heydenheim, [et]c. Ritter des goldenen Vliesses, und des Löbl. Schwäbischen Creyses General-Feld-Marechal, &c. Unsern Gruß zuvor, Liebe Getreue! Da Wir bey vorgenommener genauer Berechnung der sowohl für Unser aigenes- als des Löbl. Creyßes Militare, wie nicht weniger zu Bestreitung des Creyß-Extraordinarii ohnumgänglich benöthigten Sommer-Erfordernussen wargenommen, wasgestalten wegen der uoch [!] immer anhaltenden mißlichen und bedencklichen Zeit- und Kriegs-Läufften und dahero sich sehr vermehrten Ausgaben das Recess-mäßige Quantum einer Jahrs-Steuer und 50000. fl. pro Surrogato Tricesimarum wiedermahlen umd um so weniger hinlänglich seye, als man auch mit der letztern Winter-Anlage nicht vollkommen hinaus zu reichen vermögend gewesen ... So sehen Wir uns gemüßiget, von Unsern treugehorsamstem Landes-Ständen zu jenem Behueff neben der gewohnten Sommer-Anlage noch eine Vierteljährige Steuer gnädigst anzubegehren ... : Da Wir bey vorgenommener genauer Berechnung der sowohl für Unser aigenes- als des Löbl. Creyßes militare, wie nicht weniger zu Bestreitung des Creyß-Extraordinarii ohnumgänglich benöthigten Sommer-Erfordernussen wargenommen, wasgestalten wegen der uoch immer anhaltenden mißlichen und bedencklichen Zeit- und Kriegs-Läufften und dahero sich sehr vermehrten Ausgaben das Recess-mäßige Quantum einer Jahrs-Steuer und 50000. fl. pro surrogato tricesimarum wiedermahlen umd um so weniger hinlänglich seye, als man auch mit der letztern Winter-Anlage nicht vollkommen hinaus zu reichen vermögend gewesen ... so sehen Wir uns gemüßiget, von Unsern treugehorsamstem Landes-Ständen zu jenem Behueff neben der gewohnten Sommer-Anlage noch eine vierteljährige Steuer gnädigst anzubegehren ... : Karl Württemberg Mömpelgard Heidenheim Vlieses Löblichen Kreises Generalfeldmarschall Unseren bei eigenes Militär zur Kreis-Extraordinariums Kreissonderausgaben unumgänglich benötigten Sommer-Erfordernissen Sommererfordernisse wahrgenommen welchergestalt dass noch bedenklichen Zeit-Läufften Zeitenläufe Geschehnisse Kriegs-Läuften Kriegshandlungen daher rezess-mäßige wiederkehrende Quantum Betrag Jahres-Steuer Gulden Trizesimen-Ersatz wiedermalen abermals wieder ausreichend sei letzteren letzten Winterumlage hinauszureichen auszukommen imstande gemüßigt gezwungen treu gehorsamsten Behuf Zweck Quartalssteuer begehren verlangen
    Württemberg ; Eugen, Karl
    1746
    Online Buch
  18. Von Gottes Gnaden, Carl Alexander, Hertzog zu Würtemberg und Teck, Graf zu Mömpelgardt, Herr zu Heydenheim [et]c. Ritter des Güldenen Vliesses, der Röm. Majest. Kayserl. [!] des Heil. Röm. Reichs und des Löbl. Schwäbischen Crayses General-Feld-Marechal, commandirender General in dem Königreich Servien, Præses der daselbstigen Administration, auch Obrister über zwey Kayserliche- und zwey Schwäbische Crayß-Regimenter zu Roß und Fuß, [et]c. [et]c. Unsern Gruß zuvor, Liebe Getreue! Demnach Wir gnädigst resolviret, die in Unserm Hertzogthum und Landen, nach des Löbl. Schwäbischen Creyses abgefaßtem Concluso, formirte Creys-Land-Auswahls-Compagnien mustern- zu dem Ende solche an End und Orten auf einen gewissen hienach bemeldten Tag zusammen ziehen zu lassen ... als lassen Wir euch von dieser nach Unserer gnädigsten Intention vorhabenden Creyß-Land-Auswahls-Compagnien-Musterung zu dem Ende und mit dem Befehl die Nachricht in Gnaden zugehen, Ihr sollet wegen der Ausmarchir- und Einruckung Eurer ... Mannschafft die ohngesaumte weitere und zuverläßige Fürkehrung machen ... : Demnach Wir gnädigst resolviret, die in Unserm Hertzogthum und Landen, nach des Löbl. Schwäbischen Creyses abgefaßtem Concluso, formirte Creys-Land-Auswahls-Compagnien mustern- zu dem Ende solche an End und Orten auf einen gewissen hienach bemeldten Tag zusammen ziehen zu lassen ... als lassen Wir euch von dieser nach Unserer gnädigsten Intention vorhabenden Creyß-Land-Auswahls-Compagnien-Musterung zu dem Ende und mit dem Befehl die Nachricht in Gnaden zugehen, Ihr sollet wegen der Ausmarchir- und Einruckung Eurer ... Mannschafft die ohngesaumte weitere und zuverläßige Fürkehrung machen ... : Karl Herzog Württemberg Mömpelgard Heidenheim Goldenen Vlieses Röm.-Kayserl. Röm.-Kaiserl. Römisch-Kayserlichen Römisch-Kaiserlichen Majestät Heiligen Römischen Löblichen Kreises Generalfeldmarschall Kommandierender Serbien Vorsitzender dortigen Verwaltung Oberst Obrist zwei kaiserliche Kreisregimenter Unseren resolviert beschlossen Herzogtum Land Ländern gefassten Beschluss formierte gebildete Kreis-Land-Auswahl-Kompagnien Zweck Enden überall hiernach bestimmten zusammenziehen also Absicht geplanten Kreis-Land-Auswahl-Kompagnien-Musterung sollt zur Ausmarchirung Ausmarschierung Ausmarsch Einrückung Mannschaft ungesäumte unverzügliche Vorkehrung treffen
    Württemberg ; Alexander, Karl
    1735
    Online Buch
  19. Von Gottes Gnaden, Carl Friderich, Hertzog zu Würtemberg und Teck, auch in Schlesien zu Oels und Bernstadt, Graf zu Mömpelgardt, Herr zu Heydenheim, Sternberg, Medzibohr und des Freyen Königl. Burg-Lehens Auras, Ritter des Königl. Polnischen weissen Adler-Ordens; Administrator und Ober-Vormunder, [et]c. Unsern Gruß zuvor, Lieber Getreuer! Nachdeme in dem in des Heil. Röm. Reichs-Stadt Eßlingen letztmals abgehaltenen allgemeinen Schw. Creyß-Convent eine gewisse Punctation errichtet und abgeschlossen worden, wie es bey denen künfftig in des Löbl. Schwäbischen Creyses fürgehenden Marches gehalten, und was dabey beobachtet werden solle; Als lassen Wir Dir die Anlaage solcher Punctation zu dem Ende und mit dem Befehl hiemit in Gnaden zugehen, Du sollest selbige in dem Dir gnädigst anvertrauten Stadt und Amt zu Jederman[n]s Nachricht behörig publiciren und wissend machen ... : Nachdeme in dem in des Heil. Röm. Reichs-Stadt Eßlingen letztmals abgehaltenen allgemeinen Schw. Creyß-Convent eine gewisse Punctation errichtet und abgeschlossen worden, wie es bey denen künfftig in des Löbl. Schwäbischen Creyses fürgehenden Marches gehalten, und was dabey beobachtet werden solle; als lassen Wir Dir die Anlaage solcher Punctation zu dem Ende und mit dem Befehl hiemit in Gnaden zugehen, Du sollest selbige in dem Dir gnädigst anvertrauten Stadt und Amt zu jedermanns Nachricht behörig publiciren und wissend machen ... : Karl Friedrich Herzog Württemberg Mömpelgard Heidenheim Metzibor Freien Königlichen Königlich-Polnischen Weißen-Adler-Ordens Obervormund Staatsvormund Unseren nachdem Heil.-Röm.-Reichs-Stadt Heiligen-Römischen-Reichs-Stadt Esslingen zuletzt letztens Schwäbischen Kreiskonvent Punktation Auslegung Entwurf beschlossen bei den künftig Löblichen Kreises vorgehenden erfolgenden Märschen beachtet also Anlage Zweck hiermit sollst sie Kenntnis gehörig gebührend publizieren verbreiten bekanntmachen
    Württemberg ; Friedrich, Karl
    1742
    Online Buch
xs 0 - 576
sm 576 - 768
md 768 - 992
lg 992 - 1200
xl 1200 - 1366
xxl 1366 -