Von Gottes Gnaden, Carl Friderich, Hertzog zu Würtemberg und Teck, auch in Schlesien zu Oels und Bernstadt, Graf zu Mömpelgardt, Herr zu Heydenheim, Sternberg, Medzibohr und des Freyen Königl. Burg-Lehens Auras, [et]c. Ritter des Königl. Polnischen weissen Adler-Ordens; Administrator und Ober-Vormunder, [et]c. Unsern Gruß zuvor, Liebe Getreue! Nachdeme von dem Ertz-Hertzoglichen Hauß Oesterreich hin und wider Werbungen bereits angerichtet worden, und noch ferners angeordnet- somit die angeworbene Recrouten und dabey Commanndirte alte Mannschafft, durch die veranstalltete Transports der Löbl. Schwäbis. Crayß, so folglich auch Unsere Vormundschafftliche Lande betroffen werden, Und nun von Löbl. Schwäbischen Crayses wegen ... die Disposition dahin gemacht worden, daß ... der Transitus innoxius nicht versaget- sondern dergestalten verstattet werde, daß ... denen Leuthen jedesmahlen ein Königl. Commissarius ... zugegeben werden solle ... Als lassen Wir Euch diese gemachte Crayß-Disposition hiermit in Gnaden und dahin ohnverhalten, damit Ihr Euch bey vorfallenden dergleichen Marchen darnach zu achten wissen möget ... : Nachdeme von dem Ertz-Hertzoglichen Hauß Oesterreich hin und wider Werbungen bereits angerichtet worden, und noch ferners angeordnet- somit die angeworbene Recrouten und dabey commanndirte alte Mannschafft, durch die veranstalltete Transports der Löbl. Schwäbis. Crayß, so folglich auch Unsere Vormundschafftliche Lande betroffen werden, und nun von Löbl. Schwäbischen Crayses wegen ... die Disposition dahin gemacht worden, daß ... der transitus innoxius nicht versaget- sondern dergestalten verstattet werde, daß ... denen Leuthen jedesmahlen ein Königl. Commissarius ... zugegeben werden solle ... als lassen Wir Euch diese gemachte Crayß-Disposition hiermit in Gnaden und dahin ohnverhalten, damit Ihr Euch bey vorfallenden dergleichen Marchen darnach zu achten wissen möget ... : Karl Friedrich Herzog Württemberg Mömpelgard Heidenheim Metzibor Freien Königlichen Königlich-Polnischen Weißen-Adler-Ordens Obervormund Staatsvormund nachdem Erzherzoglichen Haus wieder ausgerichtet ferner angeworbenen Rekruten dabei kommandierte entsandte Mannschaft veranstalteten Transporte Löbliche Schwäbische Kreis Vormundschaftlichen Länder Löblich-Schwäbischen Kreises Planung Entscheidung Durchmarsch versagt dergestalt so gestattet den Leuten jedesmal Königlicher Kommissar mitgegeben also Kreis-Disposition Kreisentscheidung unverhalten wissen bei stattfindenden Märschen daran danach richten halten mögt
1741
Online
Buch
- 2 ungezählte Seiten, 2°
Zugriff:
Datierung am Textende: Stuttgardt, den 8. Febr. 1741.
Titel: |
Von Gottes Gnaden, Carl Friderich, Hertzog zu Würtemberg und Teck, auch in Schlesien zu Oels und Bernstadt, Graf zu Mömpelgardt, Herr zu Heydenheim, Sternberg, Medzibohr und des Freyen Königl. Burg-Lehens Auras, [et]c. Ritter des Königl. Polnischen weissen Adler-Ordens; Administrator und Ober-Vormunder, [et]c. Unsern Gruß zuvor, Liebe Getreue! Nachdeme von dem Ertz-Hertzoglichen Hauß Oesterreich hin und wider Werbungen bereits angerichtet worden, und noch ferners angeordnet- somit die angeworbene Recrouten und dabey Commanndirte alte Mannschafft, durch die veranstalltete Transports der Löbl. Schwäbis. Crayß, so folglich auch Unsere Vormundschafftliche Lande betroffen werden, Und nun von Löbl. Schwäbischen Crayses wegen ... die Disposition dahin gemacht worden, daß ... der Transitus innoxius nicht versaget- sondern dergestalten verstattet werde, daß ... denen Leuthen jedesmahlen ein Königl. Commissarius ... zugegeben werden solle ... Als lassen Wir Euch diese gemachte Crayß-Disposition hiermit in Gnaden und dahin ohnverhalten, damit Ihr Euch bey vorfallenden dergleichen Marchen darnach zu achten wissen möget ... : Nachdeme von dem Ertz-Hertzoglichen Hauß Oesterreich hin und wider Werbungen bereits angerichtet worden, und noch ferners angeordnet- somit die angeworbene Recrouten und dabey commanndirte alte Mannschafft, durch die veranstalltete Transports der Löbl. Schwäbis. Crayß, so folglich auch Unsere Vormundschafftliche Lande betroffen werden, und nun von Löbl. Schwäbischen Crayses wegen ... die Disposition dahin gemacht worden, daß ... der transitus innoxius nicht versaget- sondern dergestalten verstattet werde, daß ... denen Leuthen jedesmahlen ein Königl. Commissarius ... zugegeben werden solle ... als lassen Wir Euch diese gemachte Crayß-Disposition hiermit in Gnaden und dahin ohnverhalten, damit Ihr Euch bey vorfallenden dergleichen Marchen darnach zu achten wissen möget ... : Karl Friedrich Herzog Württemberg Mömpelgard Heidenheim Metzibor Freien Königlichen Königlich-Polnischen Weißen-Adler-Ordens Obervormund Staatsvormund nachdem Erzherzoglichen Haus wieder ausgerichtet ferner angeworbenen Rekruten dabei kommandierte entsandte Mannschaft veranstalteten Transporte Löbliche Schwäbische Kreis Vormundschaftlichen Länder Löblich-Schwäbischen Kreises Planung Entscheidung Durchmarsch versagt dergestalt so gestattet den Leuten jedesmal Königlicher Kommissar mitgegeben also Kreis-Disposition Kreisentscheidung unverhalten wissen bei stattfindenden Märschen daran danach richten halten mögt
|
---|---|
Autor/in / Beteiligte Person: | Württemberg ; Friedrich, Karl |
Link: | |
Veröffentlichung: | 1741 |
Medientyp: | Buch |
Umfang: | 2 ungezählte Seiten, 2° |
Schlagwort: |
|
Sonstiges: |
|