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Von Gottes Gnaden Eberhard Ludwig, Hertzog zu Würtemberg und Teck, [et]c. Graf zu Mömpelgart, Herr zu Heydenheim [et]c. Der Röm. Kayserl. Majestät, des Heil. Röm. Reichs und des Löbl. Schwäbischen Crayses General-Feld-Marechal, auch Obrister so wohl über ein Kayserl. Dragoner- als Schwäbisch-Crayß-Regiment zu Fuß, [et]c. Lieber Getreuer. Wir haben zwar gäntzlich gehofft, es werde der grossen Unordnung im Müntz-Wesen, wegen der häuffig eingeschlichenen schlechten Schied-Müntzen, durch Unsere letzthin mehrfältig ins Land, in Conformitaet deß beym letztern Löbl. Schwäbischen Creyß-Convent abgefasten Conclusi, ausgelassene Verordnungen, gesteurt- und nicht allein solche ringhaltige Geld-Sorten völlig hinweg geschafft- sondern auch das nöthige Surrogatum dafür nach und nach zu wegen gebracht werden; Nachdeme Wir aber höchst-mißfällig wahrnehmen, daß der, bey unumgänglich nöthig befundener Verruffung besagter schlechten Schied-Müntzen, resultirende Verlust, mehrentheils auff den gemeinen armen Mann fallen, und deßwegen bey demselben grosse Beschwerden und Lamentationen- im gemeinen Handel und Wandel aber, allerhand Ungelegenheit- Zänckerey- und Thätlichkeiten entstehen wollen ... Als haben Wir … Uns gnädigst resolvirt … den von der höchstnöthig gewesenen Verruffung der ringhaltigen Schied-Müntzen redundirenden Verlust, als einen gemeinen Land-Schaden, dergestalten annehmen zu lassen, daß selbiger Unseren Städt und Aemtern, durch Landschafftliche Abrechnung an ihren Ausständen und extra-ordinari Steuren … abgeschrieben werden … : Wir haben zwar gäntzlich gehofft, es werde der grossen Unordnung im Müntz-Wesen, wegen der häuffig eingeschlichenen schlechten Schied-Müntzen, durch Unsere letzthin mehrfältig ins Land, in Conformitaet deß beym letztern Löbl. Schwäbischen Creyß-Convent abgefasten Conclusi, ausgelassene Verordnungen, gesteurt- und nicht allein solche ringhaltige Geld-Sorten völlig hinweg geschafft- sondern auch das nöthige Surrogatum dafür nach und nach zu wegen gebracht werden; Nachdeme Wir aber höchst-mißfällig wahrnehmen, daß der, bey unumgänglich nöthig befundener Verruffung besagter schlechten Schied-Müntzen, resultirende Verlust, mehrentheils auff den gemeinen armen Mann fallen, und deßwegen bey demselben grosse Beschwerden und Lamentationen- im gemeinen Handel und Wandel aber, allerhand Ungelegenheit- Zänckerey- und Thätlichkeiten entstehen wollen ... Als haben Wir … Uns gnädigst resolvirt … den von der höchstnöthig gewesenen Verruffung der ringhaltigen Schied-Müntzen redundirenden Verlust, als einen gemeinen Land-Schaden, dergestalten annehmen zu lassen, daß selbiger Unseren Städt und Aemtern, durch Landschafftliche Abrechnung an ihren Ausständen und extra-ordinari Steuren … abgeschrieben werden … : Herzog Württemberg Wurtemberg Mömpelgard Heidenheim Röm.-Kayserl. Römisch-Kaiserl. Römisch-Kayserlichen Römisch-Kaiserlichen Heiligen Römischen Löblichen Kreises Generalfeldmarschall Obrist Oberst sowohl Kayserliches Kaiserl. Kaiserliches Dragonerregiment Schwäbisch-Kreis-Regiment gänzlich sehr Münzwesen häufig Scheidemünzen zuletzt letztens mehrfach öffentlichen Konformität Übereinstimmung beim letzten Kreiskonvent abgefassten Beschlusses ausgelassenen erlassenen gesteuert geringhaltige geringhaltigen minderwertigen hingweggeschafft beseitigt nötige Ersatz zuwege geschaffen nachdem bei nötig Verrufung Entwertung Rückruf Einziehung schlechter resultierende größtenteils auf entfallen deswegen Lamentationen Klagen Ungelegenheiten Pleiten Zänkerei- Zänkereien Streitigkeiten Tätlichkeiten also entschieden höchstnötig höchst nötig redundierenden sich ergebenden dergestalt derart Städten landschaftliche extraodinairen extraordinären außerordentlichen Steuern Extra-Ordinari-Steuren Sondersteuern

Württemberg ; Ludwig, Eberhard
1726
Online Buch - 3 ungezählte Seiten, 2°

Titel:
Von Gottes Gnaden Eberhard Ludwig, Hertzog zu Würtemberg und Teck, [et]c. Graf zu Mömpelgart, Herr zu Heydenheim [et]c. Der Röm. Kayserl. Majestät, des Heil. Röm. Reichs und des Löbl. Schwäbischen Crayses General-Feld-Marechal, auch Obrister so wohl über ein Kayserl. Dragoner- als Schwäbisch-Crayß-Regiment zu Fuß, [et]c. Lieber Getreuer. Wir haben zwar gäntzlich gehofft, es werde der grossen Unordnung im Müntz-Wesen, wegen der häuffig eingeschlichenen schlechten Schied-Müntzen, durch Unsere letzthin mehrfältig ins Land, in Conformitaet deß beym letztern Löbl. Schwäbischen Creyß-Convent abgefasten Conclusi, ausgelassene Verordnungen, gesteurt- und nicht allein solche ringhaltige Geld-Sorten völlig hinweg geschafft- sondern auch das nöthige Surrogatum dafür nach und nach zu wegen gebracht werden; Nachdeme Wir aber höchst-mißfällig wahrnehmen, daß der, bey unumgänglich nöthig befundener Verruffung besagter schlechten Schied-Müntzen, resultirende Verlust, mehrentheils auff den gemeinen armen Mann fallen, und deßwegen bey demselben grosse Beschwerden und Lamentationen- im gemeinen Handel und Wandel aber, allerhand Ungelegenheit- Zänckerey- und Thätlichkeiten entstehen wollen ... Als haben Wir … Uns gnädigst resolvirt … den von der höchstnöthig gewesenen Verruffung der ringhaltigen Schied-Müntzen redundirenden Verlust, als einen gemeinen Land-Schaden, dergestalten annehmen zu lassen, daß selbiger Unseren Städt und Aemtern, durch Landschafftliche Abrechnung an ihren Ausständen und extra-ordinari Steuren … abgeschrieben werden … : Wir haben zwar gäntzlich gehofft, es werde der grossen Unordnung im Müntz-Wesen, wegen der häuffig eingeschlichenen schlechten Schied-Müntzen, durch Unsere letzthin mehrfältig ins Land, in Conformitaet deß beym letztern Löbl. Schwäbischen Creyß-Convent abgefasten Conclusi, ausgelassene Verordnungen, gesteurt- und nicht allein solche ringhaltige Geld-Sorten völlig hinweg geschafft- sondern auch das nöthige Surrogatum dafür nach und nach zu wegen gebracht werden; Nachdeme Wir aber höchst-mißfällig wahrnehmen, daß der, bey unumgänglich nöthig befundener Verruffung besagter schlechten Schied-Müntzen, resultirende Verlust, mehrentheils auff den gemeinen armen Mann fallen, und deßwegen bey demselben grosse Beschwerden und Lamentationen- im gemeinen Handel und Wandel aber, allerhand Ungelegenheit- Zänckerey- und Thätlichkeiten entstehen wollen ... Als haben Wir … Uns gnädigst resolvirt … den von der höchstnöthig gewesenen Verruffung der ringhaltigen Schied-Müntzen redundirenden Verlust, als einen gemeinen Land-Schaden, dergestalten annehmen zu lassen, daß selbiger Unseren Städt und Aemtern, durch Landschafftliche Abrechnung an ihren Ausständen und extra-ordinari Steuren … abgeschrieben werden … : Herzog Württemberg Wurtemberg Mömpelgard Heidenheim Röm.-Kayserl. Römisch-Kaiserl. Römisch-Kayserlichen Römisch-Kaiserlichen Heiligen Römischen Löblichen Kreises Generalfeldmarschall Obrist Oberst sowohl Kayserliches Kaiserl. Kaiserliches Dragonerregiment Schwäbisch-Kreis-Regiment gänzlich sehr Münzwesen häufig Scheidemünzen zuletzt letztens mehrfach öffentlichen Konformität Übereinstimmung beim letzten Kreiskonvent abgefassten Beschlusses ausgelassenen erlassenen gesteuert geringhaltige geringhaltigen minderwertigen hingweggeschafft beseitigt nötige Ersatz zuwege geschaffen nachdem bei nötig Verrufung Entwertung Rückruf Einziehung schlechter resultierende größtenteils auf entfallen deswegen Lamentationen Klagen Ungelegenheiten Pleiten Zänkerei- Zänkereien Streitigkeiten Tätlichkeiten also entschieden höchstnötig höchst nötig redundierenden sich ergebenden dergestalt derart Städten landschaftliche extraodinairen extraordinären außerordentlichen Steuern Extra-Ordinari-Steuren Sondersteuern
Autor/in / Beteiligte Person: Württemberg ; Ludwig, Eberhard
Link:
Veröffentlichung: 1726
Medientyp: Buch
Umfang: 3 ungezählte Seiten, 2°
Schlagwort:
  • Amtliche Publikation
  • Brief
  • Amtsdruckschrift
Sonstiges:
  • Nachgewiesen in: Bibliotheksverbund Bayern
  • Sprachen: German
  • Language: German

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