GG Art. 25; Gerichtsbarkeit über fremde Staaten. - Eine Regel des Völkerrechts, nach der die inländische Gerichtsbarkeit für Klagen gegen einen ausländischen Staat in bezug auf seine nicht-hoheitliche Betätigung ausgeschlossen ist, ist nicht Bestandteil des Bundesrechts.../BVerfG, 30.4. 1963, 2 BvM 1/62
In: Juristenzeitung. 19 1964, 1964
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GG Art. 25; Gerichtsbarkeit über fremde Staaten. - Eine Regel des Völkerrechts, nach der die inländische Gerichtsbarkeit für Klagen gegen einen ausländischen Staat in bezug auf seine nicht-hoheitliche Betätigung ausgeschlossen ist, ist nicht Bestandteil des Bundesrechts.../BVerfG, 30.4. 1963, 2 BvM 1/62
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Zeitschrift: | Juristenzeitung. 19 1964, 1964 |
Veröffentlichung: | 1964 |
Medientyp: | serialPeriodical |
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