Ich will nit zweiflen werde die Auffschlagsgefell so sich ab allerley getranck seyt der Quatember Pfingsten 1619. biß auff den letsten Decembris ermelten jahrs verfallen nunmehr eingebracht un[d] mit hierüber gestelten verfertigten Registern verfaßt sein Allweiln dann die Zahlzeit vermög auffgerichter Auffschlags Instruction allberait fürüber Hierauff ist in Namen gemeiner Löbl: Landtschafft an mein Ambts begehrn wolle mir solche Auffschlagsgefell sambt den ordenlichen mit aignem Insigel unnd Handtschrifft verfertigten Registern neben auch den darzu gehörigen Politen auff den nechsteingehenden Monats Februarij in mein Glabspergers Behausung gegen zustellung gebürender Quittung gewiß unnd ohne ferners zuschreiben allher antworten lassen ... :Datum Landtshut den Januarij Anno 1620. Johann Glabsperger deß Innern Raths Burgermaister, und Gemainer Löbl: Landschafft verordneter Auffschlags Einnemmer auffm Landt Rentambts Landtshut
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Ich will nit zweiflen werde die Auffschlagsgefell so sich ab allerley getranck seyt der Quatember Pfingsten 1619. biß auff den letsten Decembris ermelten jahrs verfallen nunmehr eingebracht un[d] mit hierüber gestelten verfertigten Registern verfaßt sein Allweiln dann die Zahlzeit vermög auffgerichter Auffschlags Instruction allberait fürüber Hierauff ist in Namen gemeiner Löbl: Landtschafft an mein Ambts begehrn wolle mir solche Auffschlagsgefell sambt den ordenlichen mit aignem Insigel unnd Handtschrifft verfertigten Registern neben auch den darzu gehörigen Politen auff den nechsteingehenden Monats Februarij in mein Glabspergers Behausung gegen zustellung gebürender Quittung gewiß unnd ohne ferners zuschreiben allher antworten lassen ... :Datum Landtshut den Januarij Anno 1620. Johann Glabsperger deß Innern Raths Burgermaister, und Gemainer Löbl: Landschafft verordneter Auffschlags Einnemmer auffm Landt Rentambts Landtshut
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