Selbstorganschaft bei der deutschen offenen Handelsgesellschaft (OHG) und schweizerischen Kollektivgesellschaft (KlG)
2020
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Elektronische Ressource
Das Prinzip der Selbstorganschaft besagt, dass eine Gesellschaft von ihren eigenen Gesellschaftern geführt werden kann, nicht aber von Nicht-Gesellschaftern. Während bei Körperschaften (z.B. GmbH, AG) das Prinzip der Selbstorganschaft gemäss deutschem Recht einhelliger Meinung nach keine Anwendung findet, ist die Rechtslage für Personengesellschaften unklarer. So wendet das deutsche Recht das Prinzip der Selbstorganschaft für die OHG weitgehend an. Beim schweizerischen Pendant zur OHG, der KlG, werden liberalere Lösungen vertreten. Im Folgenden wird zuerst die deutsche OHG dargestellt. Das Prinzip der Selbstorganschaft wird auf Anwendbarkeit hinsichtlich der inneren Geschäftsführung und der äusseren Vertretungsmacht untersucht. Dabei wird insbesondere auch auf die Gründe in Literatur und Rechtsprechung für eine solche Anwendbarkeit eingegangen. Anschliessend wird die schweizerische KlG dargestellt. Auch hier wird nach Geschäftsführung und Vertretungsmacht differenziert. Abschliessend werden rechtsvergleichend die Unterschiede zwischen deutschem und schweizerischem Recht dargestellt und ein Fazit erarbeitet.
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Selbstorganschaft bei der deutschen offenen Handelsgesellschaft (OHG) und schweizerischen Kollektivgesellschaft (KlG)
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Veröffentlichung: | 2020 |
Medientyp: | Elektronische Ressource |
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