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Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über die Aufhebung einzelner Wortfolgen in den Anhängen zu den Verordnungen des Bundesministers für Finanzen gemäß § 3b Abs. 3 des ABBAG-Gesetzes betreffend (i) Richtlinien über die Gewährung eines Lockdown-Umsatzersatzes durch die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) (VO Lockdown-Umsatzersatz), BGBl. 503/2020, (ii) Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen zur Deckung von Fixkosten durch die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG), BGBl. II Nr. 225/2020, idF

In: Bundesgesetzblatt, 2023-11-10
Zeitungsartikel

Titel:
Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über die Aufhebung einzelner Wortfolgen in den Anhängen zu den Verordnungen des Bundesministers für Finanzen gemäß § 3b Abs. 3 des ABBAG-Gesetzes betreffend (i) Richtlinien über die Gewährung eines Lockdown-Umsatzersatzes durch die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) (VO Lockdown-Umsatzersatz), BGBl. 503/2020, (ii) Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen zur Deckung von Fixkosten durch die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG), BGBl. II Nr. 225/2020, idF
Link:
Zeitschrift: Bundesgesetzblatt, 2023-11-10
Veröffentlichung: 2023
Medientyp: Zeitungsartikel
Sonstiges:
  • Nachgewiesen in: vLex

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